Druckartikel: Der Landtag will das Schutzgebiet im Steigerwald fällen

Der Landtag will das Schutzgebiet im Steigerwald fällen


Autor: Michael Wehner

Ebrach, Donnerstag, 26. März 2015

Der Landtag verabschiedet ein Gesetz, das der Rückabwicklung des umstrittenen Schutzgebietes "Hoher Buchener Wald" den Weg ebnen soll. Doch es spricht viel dafür, dass der Streit am Ende bei den Gerichten landet.
Nach dem Beschluss fürchten die Befürworter eines Nationalparks um den Schutz tausender dicker Bäume im Steigerwald. Die Gegner eines Nationalparks fühlen sich bestätigt.  Foto: Ronald Rinklef/Archiv


Nun ist der Steigerwald auch noch zum Namensgeber für ein Gesetz geworden - die "Lex Steigerwald". Am Donnerstag hat der Landtag mit einer Mehrheit von 97 zu 61 Stimmen das Bayerische Naturschutzgesetz geändert. Mit den beschlossenen Ergänzungen wird der Weg frei für eine Rückabwicklung des Schutzgebiets "Hoher Buchener Wald" bei Ebrach.

Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) kündigte an, sie wolle Befürworter und Gegner eines Nationalparks in einer Regionalkonferenz zusammenbringen. Zwei Gutachten sollen den Weg beschreiben, wie der Steigerwald zum Welterbe werden könnte. Ein versöhnliches Zeichen? Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Christian Magerl von den Grünen und Kathi Petersen von der SPD warfen der CSU vor, die Entwicklung im Steigerwald in Wahrheit zu blockieren statt zu fördern. Die SPD hatte zuletzt eine Machbarkeitsstudie für einen Nationalpark gefordert. Die Grünen halten es für unvorstellbar, dass der Steigerwald sich unter anderem dadurch für ein Weltnaturerbe empfiehlt, dass ein Naturschutzgebiet aufgelassen wird.

Nach der Neufassung des Gesetzes ist die Beseitigung des 775 Hektar großen "Hohen Buchenen Walds" bei Ebrach ein realistisches Szenario. Neben der Tatsache, dass Naturschutzgebiete über einer Fläche von zehn Hektar künftig nur noch von der Bezirksregierung erlassen werden dürfen, Landratsämter in ihren bisherigen Befugnissen also beschnitten werden, kann die Regierung von Oberfranken das Schutzgebiet "Hoher Buchener Wald" auf Anweisung des Umweltministeriums beispielsweise durch eine Aufhebungsverordnung außer Kraft setzen.

Der oberfränkische Regierungspräsident Wilhelm Wennig geht nach den Ankündigungen von Ministerpräsident Seehofer davon aus, dass eine solche Anweisung erfolgen wird, sobald das neue Gesetz Rechtskraft erlangt hat. Freilich hat auch Wenning Zweifel, dass eine schnelle Rückabwicklung des Schutzgebiets die Folge sein wird. "Das wird am Ende bei Gericht landen", lautet seine Prognose.

Der frühere Landrat Günther Denzler (CSU) ist zuversichtlich, dass das im Frühling 2014 errichtete Schutzgebiet nicht nach dem ersten Sturmlauf seiner Parteifreunde im Landtag fällt. Laut Denzler ist bei einer Aufhebung zwingend erforderlich, dass der Naturschutzbeirat von Oberfranken sein Einvernehmen erteilt. Dieses Expertengremium hatte das neue Schutzgebiet vor einem Jahr einstimmig befürwortet. Alternativ könnte Umweltministerin Scharf das Einverständnis des Umweltbeirats "ersetzen", was nach Denzlers Einschätzung jedoch eine verheerende Wirkung hätte, nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch im Umweltministerium, das die Schaffung des neuen Naturschutzgebietes stets unterstützt habe.

Denzler verweist auch auf eine vor kurzem eingeleitete Klage der EU-Kommission gegen Deutschland, weil Deutschland seit Jahren bestehende Verträge zur Ausweisung neuer Naturschutzgebieten verletze. Bei einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof drohten hohe Zwangsgelder.

Die Gegner eines Nationalparks haben die Demonstration am Samstag in Bamberg beim kleinen Parteitag der CSU als Erfolg gewertet. Die Minister Brunner und Hermann, Landtagspräsidentin Barbara Stamm und auch Ministerpräsident Horst Seehofer hätten erneut ihre Unterstützung verdeutlicht, freut man sich beim Verein "Unser Steigerwald".

Demgegenüber reklamieren auch die Freunde eines Nationalparks wachsende Zustimmung für sich. Gerade der Blick auf den Hohen Buchenen Wald zeige, was man zu verlieren habe. Experten von Bund Naturschutz und Weltnaturstiftung hätten in monatelanger Kleinarbeit nachgewiesen, dass im Schutzgebiet bei Ebrach bis zu 10000 dicke Bäume stehen. Viele davon wären ohne Schutz bedoht, weil sie (noch) nicht den sicheren Methusalemstatus von 80 Zentimetern Brusthöhenumfang erreicht hätten.