"Der Hohe Buchene Wald" bleibt geschützt
Autor: Hans Kurz
Bamberg, Freitag, 20. Juni 2014
Der Erlass der Verordnung über das Waldschutzgebiet bei Ebrach hat für einige Aufregung gesorgt, die Ankündigung, sie außer Vollzug zu setzen für noch viel mehr. Doch das war juristisch offenbar gar nicht möglich.
Es ist ein klarer Punktsieg für Altlandrat Günther Denzler (CSU) und eine Blamage für die CSU-Staatsregierung: Die am 16. April - zwei Wochen vor dem Ende von Denzlers Amtszeit - erlassene "Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil ,Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst'" ist entgegen anderslautender Aussagen aus München ohne jegliche Einschränkung weiterhin in Kraft. Nicht anders lässt sich das interpretieren, was das Landratsamt Bamberg auf Nachfrage eher beiläufig verlauten ließ. "Die Verordnung kann nicht außer Kraft gesetzt werden. Das ist juristisch gar nicht machbar", so Siegfried Wagner, Büroleiter des neuen Landrats Johann Kalb (CSU).
Damit hat sich die Landkreisverwaltung offenbar der Rechtsposition angeschlossen, wie sie etwa der versierte Verwaltungsjurist Denzler stets vertreten hat, oder auch der Bund Naturschutz. "Wir glauben nicht, dass das Schutzgebiet aufgelöst wird.
Der Vollzug beziehungsweise Nichtvollzug der Verordnung obliegt jedoch nicht den Ministerien - und auch nicht dem Landtag, der sich am 4. Juni mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern hinter das Vorgehen der Ministerien stellte. Die Durchführung der Verordnung ist ausschließlich Sache des Landkreises Bamberg, der sie auch erlassen hat und die mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 17. April inkraftgetreten ist.
Aufmerksame Beobachter haben schon registriert, dass es bis heute auch kein offizielles Dokument gibt, das eine Außervollzugsetzung der Verordnung amtlich macht, sondern nur jene gemeinsame Presseerklärung des Umwelt- und des Forstministeriums. Wenn diese denn überhaupt möglich gewesen wäre, hätte sie zumindest ebenfalls im Amtsblatt des Landkreises Bamberg veröffentlicht werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen. Das ist bislang nicht geschehen.
Geldbußen bis 50.000 Euro
Dass es laut Wagner eine Absprache mit dem Forstbetrieb in Ebrach gibt, vorerst nicht in dem Schutzgebiet tätig zu werden, ist also nicht mehr und nicht weniger, als der Hinweis an die Bayerischen Staatsforsten, sich an die Verordnung und damit an geltende Bundesnaturschutzgesetze zu halten. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belegt werden. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt als zuständige Stelle darf über aktuelle Verstöße also gar nicht hinwegsehen - was impliziert bei einer "außer Vollzug" gesetzten Verordnung impliziert wäre.
Warum das Landratsamt die Feststellung nicht publik gemacht hat, dass die Verordnung nach wie vor auf Wort für Wort und Punkt für Punkt gilt, darüber darf spekuliert werden. Die Empörung - und die Welle der Klagedrohungen wäre sicher geringer ausgefallen, hätte man in München und Bamberg erklärt, eine bessere Lösung anzustreben, bis dahin aber die rechtsgültige Verordnung zu respektieren. Andererseits hätte das Bekenntnis wohl auch wieder leicht erregbare Gemüter, wie den unterfränkischen Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) auf die Barrikaden gebracht. Dessen Verein "Unser Steigerwald" betrachtet die Verordnung weiterhin als rechtswidrig.