Datenschutz auch im Bamberger Adressbuch?
Autor: Michael Memmel
Bamberg, Sonntag, 30. Dezember 2018
Wieso darf die Stadt Bamberg die Namen und Adressen ihrer Bürger an Verlage weitergeben? Der Datenschutzbeauftragte Bernd Bauer-Banzhaf klärt auf.
Ordentlich gewundert hat sich eine FT-Leserin, als ihr das zum Jahresende herausgegebene Adressbuch der Stadt Bamberg in die Hände fiel. "Kaum ist die Datenschutzgrundverordnung nicht mehr in aller Munde, kaum hat man hundertfach Akzeptanz derselbigen angeklickt und unterschrieben, erscheint das neue Adressbuch der Stadtverwaltung Bamberg! Hierin kann jedermann meinen Namen und meine Adresse nachlesen, sofern ich selbst nicht vorher der Veröffentlichung (über die ich jedoch im Vorfeld nicht informiert wurde) widersprochen habe. Wie ist dieses Vorgehen mit der neuen Datenschutzregelung vereinbar?", wunderte sie sich in einem Schreiben an die FT-Redaktion. Diese Frage beantwortet nun Bernd Bauer-Banzhaf in einem Interview. Der 57-Jährige ist nicht nur Datenschutzbeauftragter der Stadt seit 1996, sondern inzwischen auch bayernweit als Datenschutzberater für Kommunalverwaltungen tätig.
Wie kann es sein, dass manche Bamberger aus allen Wolken fallen, weil ihr Name im Adressbuch der Stadt auftaucht?
Hat sich hier durch die Datenschutzgrundverordnung etwas geändert?
Nein, das BMG bleibt weiterhin gesetzliche Grundlage dafür.Warum gibt es einen Unterschied zwischen einem Online- und einem gedruckten Anschriftenverzeichnis?