Das Geständnis brachte ihm ein "großes Plus"
Autor: Gertrud Glössner-Möschk
Bamberg, Montag, 22. August 2016
Im Drogen- und Alkoholrausch hat David B. seine ehemalige Lebensgefährtin geohrfeigt und beleidigt.
David B. (Name von der Redaktion geändert) besitzt mit einem Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen Ausbildung zum Lackierer eigentlich alle Voraussetzungen für ein geordnetes Leben. Diese Chance hat der heute 32-jährige Bamberger nicht genutzt. Mit Alkohol und illegalen Drogen hat er sich den Weg in eine bürgerliche Existenz versperrt. Er war lange arbeitslos und saß mehrfach hinter Gittern, weil er immer wieder ausgerastet ist und Menschen verletzt hat.
Einschlägige Vorstrafen
Sieben Eintragungen gibt es für ihn im Bundeszentralregister, die erste stammt aus dem Jahr 1999. Die Delikte waren stets die Gleichen: gefährliche oder vorsätzliche Körperverletzungen, die er ausnahmslos im berauschten Zustand begangen hat.
Nun scheint es, als ob der Mann endlich das Ruder herumreißen möchte: Er hat sich intensiv um eine Drogentherapie und deren Kostenübernahme bemüht. Mit der Entziehung kann er voraussichtlich im November beginnen, nachdem sein jüngstes Strafverfahren am Montag am Schöffengericht mit einem Urteil zu Ende gegangen ist - was zunächst nicht selbstverständlich war, weil die Hauptzeugin die Ladung zum Prozess ignoriert hat.
Der Angeklagte selbst hat die Beschleunigung erreicht, weil er über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Barthelmes, ein umfassendes Geständnis abgelegt hat - und dies, obwohl das Opfer, seine ehemalige Lebensgefährtin, gar nicht gegen ihn aussagen konnte.
Laut seiner Erklärung hat er die Frau im Sommer des vergangenen Jahres mehrmals geschlagen, beleidigt und bedroht. Obwohl sie jeweils Strafanträge gestellt hat und die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse bejahte, wollte das Opfer vor Gericht nicht mehr gegen ihn aussagen. Das geht aus einem von insgesamt sechs Briefen hervor, die die Frau ihrem Ex-Freund ins Gefängnis geschickt hat. Aus ihrer Sicht, so schrieb sie sinngemäß, müsse keine Verhandlung stattfinden. Sie wisse über die Vorfälle gar nichts mehr. Für seine Therapie wünschte sie dem Freund viel Glück und sie munterte ihn für die Verhandlung vor dem Schöffengericht auf: "Wird schon gut ausgehen."
Auf Vorschlag von Richterin Marion Aman stimmten alle Prozessbeteiligten zu, auf die Vernehmung des Opfers zu verzichten, um dem geständigen Angeklagten eine weitere Verzögerung zu ersparen. In der Urteilsbegründung lobte die Richterin David B. für sein Geständnis, das nicht aus taktischen Gründen erfolgt und deshalb besonders wertvoll sei. "Das Geständnis bringt für Sie ein großes Plus in die Waagschale ."
Gesamtstrafe verhängt
Unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die vor einem Jahr am Amtsgericht Bamberg gegen David B. verhängt worden war, sprach das Schöffengericht am Dienstag eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gegen den Angeklagten aus: wegen zweier Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Von den ursprünglich sechs Punkten in der von Staatsanwalt Jäger vorgetragenen Anklageschrift standen nach Einstellung zweier Vorwürfe am Ende noch vier Fälle zur Verurteilung an: Im Juni und Juli 2015 war David B. mehrfach mit seiner Freundin in deren Wohnung, aber auch auf der Straße aneinandergeraten, schlug sie ins Gesicht, beschimpfte und beleidigte sie. Einmal trat er die Tür zu ihrer Wohnung ein, die danach für 500 Euro repariert werden musste. Mehrfach war die Polizei im Einsatz. Worum der Streit jeweils ging, wurde in der Hauptverhandlung nicht weiter erörtert. Klar wurde aber, dass auch das Opfer regelmäßig Drogen konsumiert hat und bei den Streitereien wohl ebenfalls unter dem Einfluss von Crystal stand.