Corona: Wie sich der Alltag in Bamberg verändert
Autor: Stefan Fößel
Bamberg, Montag, 16. März 2020
Der Katastrophenfall bedeutet auch in Stadt und Landkreis Einschnitte. In den Anlaufstellen für Corona-Tests sind freiwillige Helfer willkommen. Einzelhandel, Behörden und Banken setzen auf die Besonnenheit ihrer Kunden.
Was nicht wirklich nötig ist, sollte in den kommenden Wochen vermieden werden. Das ist einer der roten Fäden, die sich durch die aktuellen Informationen ziehen, wie sie von Stadt und Landkreis zum Stand der Corona-Krise veröffentlicht wurden. Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern verändert sich auch in Bamberg die Situation in vielen Bereichen. Wie steht es um die Versorgungssicherheit in der Stadt? Laut Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) "soll der Einzelhandel so unterstützt werden, dass die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt ist und sogenannte Hamsterkäufe vermieden werden".
Für heute wurden die Spitzenvertreter zu Gesprächen ins Rathaus geladen. Unter anderem wurden das Sonntagsverkaufsverbot für 14 Tage außer Kraft gesetzt und die Ladenöffnungszeiten gelockert. Es geht nun auch um die Frage, "welche Geschäfte eine besondere Versorgungsleistung sicherstellen können". Haben die Banken auch weiterhin geöffnet? Laut Stephan Kirchner, dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Bamberg, bleiben "alle Geschäftsstellen, so weit das geht, zu den bisherigen Zeiten geöffnet". Allerdings werde die Mitarbeiterzahl reduziert. Die Beratung wird auf die Firmenkunden konzentriert, weil der Bedarf der geschäftlichen Kunden auch im Zusammenhang mit dem Rettungsschirm besonders hoch sei. "Wir sind gut vorbereitet", sagt Kirchner. Er bittet aber Privatkunden, alltägliche Bankgeschäfte nach Möglichkeit digital oder telefonisch zu erledigen. Er empfiehlt auch, bargeldlosen Zahlungsverkehr zu nutzen. "Wir halten für unsere Kunden genug Bargeld bereit, bitten sie jedoch, vor Abhebung größerer Beträge Bescheid zu geben." Wie lange haben die Gaststätten nun geöffnet? Oberbürgermeister und Landrat verweisen auf die nun geltende Regelung, "dass Gastronomiebetriebe jeglicher Art ab sofort untersagt sind". Ausnahmen regelt die Allgemeinverfügung (vgl. dazu den Infokasten auf ). Wo kann man sich informieren? Neben den bereits bestehenden beiden Hotlines für Gesundheits- und Bürgerfragen wird ab heute für betroffene Wirtschaftsunternehmen eine weitere Hotline freigeschaltet sein. Im Stadtgebiet berät das Wirtschaftsreferat unter Tel. 0951-871313 unter anderem zum Rettungsschirm, im Landkreis berät die Wirtschaftsförderung unter 0951-85207 ebenso.
Besondere Bedeutung komme der Versorgung von mobilitätseingeschränkten und immungeschwächten Personen zu. Hier würden Lösungen über das Bürgertelefon gefunden. Oberbürgermeister Andreas Starke kündigte in diesem Zusammenhang die Einbindung der Wohlfahrtsverbände an. Im Landkreis werden Wohlfahrtsverbände und Gemeinden gleichermaßen bei der Versorgung besonders betroffener Personengruppen unterstützen. Bleiben die Ämter geöffnet? Auch innerhalb der Verwaltung wird es Einschränkungen geben. Geplant ist es, Behördengänge nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung anzubieten. Stadt und Landkreis Bamberg bitten die Bevölkerung um Verständnis dafür. Die Ansprechpartner für jedes behördliche Anliegen seien auf den Homepages von Stadt und Landkreis zu finden. Diese Regelungen gelten auch für das Rathaus am ZOB, dementsprechend auch für den Kundenservice der Stadtwerke Bamberg und die Stadtbau GmbH. Was ist mit Veranstaltungen unter 100 Personen? Oberbürgermeister und Landrat empfehlen, über die Allgemeinverfügung hinaus auch Veranstaltungen unter 100 Personen abzusagen. Beerdigungen im Stadtgebiet sollen nur noch im engen Familienkreis stattfinden. Wie viele Eltern nutzen die Notgruppenbetreuung? Im Stadtgebiet haben 48 Kinder die Betreuung wahrgenommen, im Landkreis waren es 64. Berufstätige Eltern, die in systemrelevanten Jobs tätig sind, sollen auch weiterhin arbeiten können. Hierfür haben alle Kitas und Schulen eine Notbetreuung eingerichtet.
Abgegeben werden dürfen Kinder, deren beide Erziehungsberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Hierzu zählen insbesondere alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Voraussetzung ist weiter, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen. Bei Alleinerziehenden genügt es, wenn der alleinerziehende Elternteil zur genannten Gruppe gehört. Für Lehrer besteht grundsätzlich Dienstpflicht. Werden Helfer benötigt? Stadt und Landkreis Bamberg sind dankbar für freiwillige Helfer. So werden zum Beispiel Helfer für die Lenkung der Patientenströme benötigt, die an der Anlaufstelle für Corona-Tests in Scheßlitz und später in Bamberg eingesetzt werden können.
Wer sich für diese oder für andere Tätigkeiten zur Verfügung stellen möchte, wird gebeten, seine zeitliche Einsatzbereitschaft sowie besondere Fähigkeiten mit Kontaktdaten zu melden. Die Sicherheitsbehörden kommen dann bei Bedarf auf die Freiwilligen zu. Wichtig ist eine frühzeitige Meldung, damit die Verwaltungen in Stadt und Land die Personen aus dem freiwilligen Bereich gezielt einteilen und einsetzen können.
"Es hat sich gezeigt, wie wichtig der Zusammenhalt in Stadt und Land ist, um diese gewaltige Herausforderung anzunehmen und zu lösen", stellen Oberbürgermeister und Landrat gemeinsam fest.