Chefarzt-Prozess: Sachverständiger sieht keinen Erkenntnisgewinn
Autor: Anna Lienhardt
Bamberg, Mittwoch, 15. Juni 2016
Ein Gynäkologie-Professor durfte im Landgericht Bamberg am Mittwoch eine vorläufige Stellungnahme zu seinem Gutachten vortragen.
Professor Johannes Dietl, Gynäkologie-Professor aus Würzburg, kommt zu dem Schluss, dass aus angewandten Methoden von Heinz W. grundsätzlich keine zusätzliche medizinische Erkenntnis herzuleiten sei.
Doch genau daran entzündete sich am Vormittag des Verhandlungstages eine Diskussion: Denn der Angeklagte sieht sich in bestimmten Äußerungen des Sachverständigen sogar bestätigt. Dessen Glaubwürdigkeit stellen W.s Verteidiger nach wie vor in Frage.
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