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Chefarzt-Prozess: Alle Anträge abgelehnt


Autor: Anna Lienhardt

Bamberg, Mittwoch, 17. Juni 2015

Gleich zu Beginn des heutigen Verhandlungstages vor dem Landgericht Bamberg wurden mehrere Befangenheitsanträge als unbegründet zurückgewiesen.
Vor Verhandlungsbeginn am Mittwoch: Blick in den Gerichtssaal beim Bamberger Chefarzt-Prozess Foto: Anna Lienhardt


Der angeklagte ehemalige Bamberger Chefarzt Heinz W. hatte Befangenheitsanträge sowohl gegen die Zweite Strafkammer als auch gegen den Vorsitzender Richter gestellt.

Auch die Anträge gegen die beiden Schöffen wegen Befangenheit wurden zurückgewiesen. Voraussetzungen für eine Ablehnung wegen Befangenheit lägen in keinem der Fälle vor.

Heinz W. gab nach der Verlesung eine Stellungnahme ab. Er warf in dieser der Staatsanwaltschaft rufmöderisches Vorgehen vor und machte deutlich, dass er sich als Mediziner unverstanden fühlte. Erneut betonte er: "Keines der Bilder hatte einen sexuellen Bezug!"

Dem ehemaligen Chefarzt der Sozialstiftung Bamberg wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich an mehreren Patientinnen vergangen zu haben.

Einen ausführlichen Bericht zum heutigen Prozesstag lesen Sie später hier auf infranken.de.