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Burglesau: Der Asphalt ist weg, der Wald auch


Autor: Hans Kurz

Burglesau, Mittwoch, 06. November 2019

Die illegale Ablagerung bei Scheßlitz wurde dem Landratsamt zufolge fristgerecht beseitigt.
Foto: Ronald Rinklef


Der bei Burglesau in einem illegal gerodeten Waldstück abgelagerte Asphalt ist gut drei Monate nach der Anordnung durch das Landratsamt frist- und sachgerecht beseitigt worden. Das teilt Pressesprecher Frank Förtsch auf FT-Anfrage mit. Wann das etwa 5000 Quadratmeter große Areal wiederaufgeforstet wird, ist indessen noch nicht geklärt. Die zuständige Forstbehörde möchte das am liebsten sofort in Angriff nehmen. "Wir halten das für eine zielgerichtete Verjüngung des Waldes für sinnvoll", sagt Gregor Schießl, Abteilungsleiter am Bamberger Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF).

Allerdings habe der Waldbesitzer "nach den Buchstaben des Gesetzes" (sprich: Artikel 15 des bayerischen Waldgesetzes) für eine Wiederaufforstung eine Frist von drei Jahren einzuhalten. "Wir wollen gegenwärtig juristisch klären lassen, ob das auch im Falle einer strafbaren Rodung gilt", sagt Schießl. Vom Landratsamt heißt es dazu lediglich, die Wiederaufforstung falle in die Zuständigkeit des AELF. Zur Frage, ob in dem Fall ein Bußgeld verhängt wurde, will das Landratsamt mit Hinweis auf ein laufendes Verfahren keine Auskunft geben. Nach dem Waldgesetz, Artikel 46, kann das Bußgeld für eine nicht erlaubte Waldrodung bis zu 25 000 Euro betragen.

2500 Tonnen noch auf Deponie

Die Beseitigung des Asphaltberges scheint unterdessen zur Zufriedenheit der Aufsichtsbehörde erfolgt zu sein. "Größtenteils wurde der Asphalt zu einer Asphaltaufbereitungsanlage verbracht", teilt das Landratsamt auf die Anfrage hin mit. Etwa 2500 Tonnen seien auf die unmittelbar nebenan bestehende, genehmigte Deponie Burglesau gebracht worden. Dort würde der Asphalt zum Wegebau eingesetzt oder zwischengelagert, bis bei den Asphaltaufbereitungsanlagen wieder Lagerkapazitäten vorhanden seien. "Nach unserem Kenntnisstand sollen grundsätzlich alle Asphaltlagerungen auf der Deponie einer Verwertung zugeführt werden", schreibt Landrats-Sprecher Förtsch. "Lediglich die zu stark mit Bauschutt oder Boden vermischten Teilmengen sollen endgültig auf der Deponie abgelagert werden."

Verfüllungsvolumen nicht erreicht

Bei der seit Anfang 2016 von einem Vierether Unternehmen betriebenen Deponie handelt es sich um eine der "Kategorie Null" (DK-0) für unbelasteten Bodenaushub und unbelastete mineralische Baustoffe.Bitumenhaltiger Asphalt zählt laut Landesamt für Umwelt (LfU) nicht explizit dazu, weil er nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz wiederverwertet werden soll. Eine Deponierung sei aber möglich, wenn bestimmte Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden. Wie Kreisjurist Steffen Nickel im Oktober im Umweltausschuss des Kreistags erklärt hatte, haben Untersuchungen des Materials keine bedenklichen Werte ergeben.

Einige Scheßlitzer hatten im Zuge des Asphaltskandals allerdings moniert, die auf dem Areal einer früheren Tongrube befindliche Deponie sei bereits über das ursprüngliche Geländeprofil hinaus verfüllt worden. Das Landratsamt teilt dazu mit, dass das genehmigte Ablagerungsvolumen für die Deponie rund 200 000 Kubikmeter betrage. Bisher werde dort lediglich der erste - und kleinste - von drei Verfüllabschnitten verfüllt.