Bamberger Richter zum Verfassungsrichter gewählt - so begann seine Karriere
Autor: Redaktion
Bamberg, Dienstag, 28. März 2023
Der Bamberger Richter Dr. Stefan Tratz wurde zum Bayerischen Verfassungsrichter gewählt. Er hat erlebnisreiche Stationen hinter sich.
Durch den Bayerischen Landtag wurde Richter am Oberlandesgericht Bamberg Dr. Stefan Tratz mit Wirkung zum 01. April 2023 zum berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in München gewählt. Dr. Tratz wird diese Tätigkeit ebenso wie die übrigen Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs neben seiner Tätigkeit am Oberlandesgericht Bamberg ausüben. Das berichtet das Oberlandesgericht Bamberg.
„Ich freue mich, dass mit Herrn Dr. Tratz wieder ein Kollege aus der ober- und unterfränkischen Justiz Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes ist“, erklärte der Präsident des Oberlandesgericht Bamberg Lothar Schmitt. Er sei sich sicher, dass mit Herrn Dr. Tratz ein hervorragend geeigneter Richter nunmehr auch im Bayerischen Verfassungsgerichtshof Recht sprechen werde. Gleichzeitig werde Herr Dr. Tratz aber weiterhin als Pressesprecher des Oberlandesgerichts und Richter in einem Zivilsenat tätig sein, so Präsident Schmitt.
Richter Dr. Stefan Tratz (49 Jahre) begann seine berufliche Laufbahn im Jahr 2001 beim Amtsgericht Aschaffenburg als Zivilrichter. Im Jahr 2003 wurde er zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ernannt. Nach drei Jahren wechselte er wiederum in das Richteramt und war am Landgericht Aschaffenburg in mehreren Zivil- und Strafkammern tätig. Im Jahr 2013 kam er an das Landgericht Würzburg und unterrichtete hauptamtlich als Arbeitsgemeinschaftsleiter Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Vorbereitung auf ihr zweites Juristisches Staatsexamen. Im Juni 2015 wurde Herr Dr. Tratz zum Direktor der Deutschen Richterakademie mit Tagungseinrichtungen in Trier und Wustrau ernannt und war damit für die bundesweite Fortbildung der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte verantwortlich. Im Juni 2019 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg befördert und übernahm dort im Jahr 2020 die Aufgabe des Pressesprechers des Gerichts. Gleichzeitig ist er als Richter in zwei Zivilsenaten tätig.
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Zum Hintergrund:
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ging aus dem im Jahr 1850 errichteten Staatsgerichtshof hervor und wurde in der Bayerischen Verfassung von 1946 mit umfassenden Zuständigkeiten ausgestattet, um die Grundrechte des Einzelnen und das verfassungsmäßige Funktionieren der Staatsorgane zu gewährleisten. Der Präsident und die berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, die Richterin oder Richter auf Lebenszeit an einem Gericht des Freistaates Bayern sein müssen, werden vom Landtag auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Die nicht-berufsrichterlichen Mitglieder wählt jeweils der neu konstituierte Landtag zu Beginn einer Legislaturperiode auf Vorschlag der Fraktionen für die laufende Periode.