Bamberger können jetzt E-Roller testen
Autor: Sebastian Martin
Bamberg, Dienstag, 04. Dezember 2018
Am 8. Dezember können die Bamberger am E.T.A.-Hoffmann-Platz erstmals E-Scooter fahren. Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen zu den Flitzern.
Erstmals können die Bamberger am kommenden Samstag, 8. Dezember, E-Tretroller testen: Von 11 bis 15 Uhr soll rund um das E.T.A.-Hoffmann-Theater eine Fläche für das Fahren der E-Scooter reserviert sein. Es ist der Start des Feldversuchs mit den elektrifizierten Rollern, der bis Frühjahr nächsten Jahres laufen soll. Die Stadtwerke Bamberg kooperieren dabei mit Bird, dem Marktführer im E-Scooter-Sharing Service, um dann das wohl erste deutsche Verleihsystem für E-Scooter aufzubauen. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Fragen rund um die E-Scooter zusammengestellt.
Warum dürfen die E-Roller noch nicht auf öffentlichem Grund fahren?
Derzeit sind die elektrischen Tretroller in Deutschland noch nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Eine neue Verordnung für die Nutzung von Elektro-Kleinstfahrzeugen ist aber vom Bundesverkehrsministerium in Vorbereitung und wird im kommenden Frühjahr, spätestens aber im Sommer 2019 erwartet. So lange sollen die Bamberger mit Sondergenehmigungen die "Birds" nutzen und erste Erfahrungen mit den Rollern sammeln können. Die erste Sondergenehmigung wurde jetzt von der Stadt Bamberg für die Nutzung des E.T.A.-Hoffmann-Platzes am zweiten Adventssamstag erteilt. Nach Inkrafttreten der neuen Verordnung wollen Stadtwerke und das US-Unternehmen mit dem Verleihsystem und 100 E-Rollern beginnen. Ab Sommer sollen die Scooter dann als neue Form der Mobilität in Bamberg dauerhaft etabliert werden und über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein.
Wo wird man künftig mit den E-Rollern fahren dürfen?
Das hängt von der Ausgestaltung der Verordnung ab, jedoch wird es wohl so sein, dass die E-Roller den Fahrrädern gleichgestellt werden und somit überwiegend auf Radwegen, aber auch auf der Straße gefahren werden dürfen. Gehwege sind dagegen tabu, in der Fußgängerzone gelten die selben Regeln wie für Radfahrer. Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass die Roller ein kleines Kennzeichen tragen müssen.
Besteht eine Helmpflicht und ein Mindestalter, um die E-Scooter fahren zu können?
Eine Helmpflicht soll es künftig für die maximal 20 km/h schnellen E-Roller nicht geben. Allerdings müssen Nutzer wohl mindestens einen Mofaführerschein besitzen beziehungsweise laut Stadtwerke und Bird 18 Jahre alt sein, das gilt auch in der Testphase. In der App auf dem Smartphone, über die die Nutzer einen E-Scooter freischalten können, sollen die Daten des Fahrers hinterlegt sein. Darüber funktioniert auch die Abrechnung. Die Scooter sollen später einmal einen Euro pro Fahrt und 15 Cent pro Minute kosten. Pro Roller und Tag will das Unternehmen Bird außerdem einen Euro der Stadt überlassen, was in die Radwegeinfrastruktur fließen soll.