Wegen "Hassrede": Anwalt von Alice Weidel vertritt Bamberger vor Gericht gegen Facebook
Autor: Christoph Hägele
Bamberg, Donnerstag, 13. Sept. 2018
Darf Facebook einen Text zur "Hassrede" erklären, den der Bundestag auf seiner Homepage veröffentlicht? Vor dem Bamberger Landgericht klagt ein Nutzer dagegen. Dem Mann hatte Facebook 30 Tage lange sein Nutzerkonto gesperrt.
Zur Verhandlung vor dem Bamberger Landgericht steht mehr als nur der Facebook-Account des Bambergers Christian G. Zur Verhandlung steht die Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang soziale Netzwerke wie Facebook mit Verweis auf ihre virtuelle Hausordnung die durch Artikel 5 grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit einschränken dürfen.
Im Juni dieses Jahres hat Facebook dem Bamberger G. 30 Tage lang das Nutzerkonto gesperrt. Auf seinem privaten Facebook-Konto hatte G. zuvor die Petition "Gemeinsame Erklärung 2018" geteilt und diese mit der Aufforderung versehen, die Petition zu unterschreiben. Diesen Beitrag Gs hat Facebook inzwischen gelöscht.
60 000 Unterschriften
Der Bundestag möge beschließen, die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wieder herzustellen. So steht es in der Petition, die ihre Initiatorin Vera Lengsfeld unter dem Namen "Gemeinsame Erklärung 2018" dem Petitionsausschuss des Bundestags übergeben hat.
Darin diagnostizieren Publizisten und Künstler eine "Überforderung der deutschen Gesellschaft" als Folge eines "unkontrollierten Zustroms illegaler Migranten". Zu den Erstunterzeichnern der Petition zählen die ehemalige "Tagesschau"-Sprecherin Eva Hermann sowie der notorische Islam-Kritiker Thilo Sarrazin. Laut Lengsfeld haben allein im Internet knapp 60 000 Menschen die Petition unterschrieben.
Gegen beides, Kontosperrung und Löschung seines Beitrags, will G. vor dem Landgericht Bamberg den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirken. Juristisch vertreten wurde er am Mittwoch vom Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. "Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ)" charakterisierte den 56-Jährigen einmal als "juristischen Rammbock des einwanderungs- und regierungskritischen Lagers".
Unter anderem vertrat Steinhöfel vor Gericht schon die Co-Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Alice Weidel.