"Bamberger Hörnla" jetzt von der EU geschützt
Autor: Gertrud Glössner-Möschk
Bamberg, Montag, 07. Oktober 2013
Die einen schätzen sie als die Kartoffel schlechthin für den Salat. Die anderen scheuen das Schälen der oft winzigen Erdäpfelchen. Wie man auch zum "Bamberger Hörnla" steht: Ein Kulturgut ist die alte Sorte auf jeden Fall. Und jetzt auch eines, das in der EU als geschützte geografische Angabe gilt.
Seit Montag nun steht sie auch noch unter dem Schutz der Europäischen Union: Ab sofort - und nach fünfjährigem(!) Prüfverfahren - dürfen "Bamberger Hörnla" das EU-Gütesiegel "Geschützte geographische Angabe" tragen. Laut Umweltstaatssekretärin Melanie Huml, CSU, hat die europäische Kommission den Antrag auf Eintragung in das entsprechende Register gebilligt. Sie freut sich: "Das ist ein Beitrag zum Erhalt alter Gemüsesorten." Die Eintragung gilt auch für die Namen "Bamberger Hörnchen" und "Bamberger Hörnle". Um das blau-gelbe EU-Siegel zu tragen, müssen die Kartoffeln in Franken angebaut worden sein. Auch die Pflanzkartoffeln müssen von hier stammen.
Seit 300 Jahren in Franken
Laut Landwirtschaftsminister Helmut Brunner unterstreicht das Gütesiegel den kulturellen Wert dieser Kartoffelsorte und ermöglicht ein gezieltes Marketing.