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"Bamberger Hörnla" jetzt von der EU geschützt


Autor: Gertrud Glössner-Möschk

Bamberg, Montag, 07. Oktober 2013

Die einen schätzen sie als die Kartoffel schlechthin für den Salat. Die anderen scheuen das Schälen der oft winzigen Erdäpfelchen. Wie man auch zum "Bamberger Hörnla" steht: Ein Kulturgut ist die alte Sorte auf jeden Fall. Und jetzt auch eines, das in der EU als geschützte geografische Angabe gilt.
Eine der inzwischen 26 von der EU anerkannten typisch bayerischen Spezialitäten: das "Bamberger Hörnla"  Foto: Jürgen Schraudner


Seit Montag nun steht sie auch noch unter dem Schutz der Europäischen Union: Ab sofort - und nach fünfjährigem(!) Prüfverfahren - dürfen "Bamberger Hörnla" das EU-Gütesiegel "Geschützte geographische Angabe" tragen. Laut Umweltstaatssekretärin Melanie Huml, CSU, hat die europäische Kommission den Antrag auf Eintragung in das entsprechende Register gebilligt. Sie freut sich: "Das ist ein Beitrag zum Erhalt alter Gemüsesorten." Die Eintragung gilt auch für die Namen "Bamberger Hörnchen" und "Bamberger Hörnle". Um das blau-gelbe EU-Siegel zu tragen, müssen die Kartoffeln in Franken angebaut worden sein. Auch die Pflanzkartoffeln müssen von hier stammen.

Seit 300 Jahren in Franken

Laut Landwirtschaftsminister Helmut Brunner unterstreicht das Gütesiegel den kulturellen Wert dieser Kartoffelsorte und ermöglicht ein gezieltes Marketing.

Seit über hundert Jahren ist das "Hörnla" mit seiner gelben Farbe und dem nussigen Geschmack in Franken präsent. Historischen Quellen zufolge fanden Vorläufer im 18. Jahrhundert den Weg aus den Ziergärten der Fürstbischöfe in die Felder der Gärtner.