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Bamberger Chefarzt-Prozess: Zweite Opferzeugin wird vernommen


Autor: Anna Lienhardt

Bamberg, Dienstag, 29. Sept. 2015

Aktuell macht eine 20-Jährige Sächsin ihre Aussage. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die junge Frau eines von zwölf Opfern von Heinz W. ist. Für die Dauer der Vernehmung wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Foto: Nicolas Armer/dpa


Der 23. Verhandlungstag im Prozess um den ehemaligen Leiter der Gefäßchirurgie am Bamberger Klinikum hat mit 35 Minuten Verspätung begonnen: Sowohl die Verteidiger, als auch Sachverständige standen im Stau.

Heute sind in dem Mammut-Prozess insgesamt vier Zeugen geladen. Derzeit befragt die Zweite Strafkammer des Bamberger Landgerichts Bettina L. (Name geändert). Diese soll der ehemalige Chefarzt Heinz W. mit einem Betäubungsmittel ruhig gestellt und sich an ihr vergangen haben.

Außerdem wird die Aussage zweier Ärzte des Klinikums erwartet, einer Reinigungskraft sowie einer Krankenschwester.


Wieder Anträge der Verteidigung

Gleich zu Beginn stellten die Verteidiger des Angeklagten - wie fast schon üblich - einen Antrag. Dieser richtete sich erneut gegen den Rechtsmediziner Professor Doktor Dieter Patzelt. Die Verteidigung hält den Gutachter "für offensichtlich nicht geeignet, sachverständig zu antworten", sagte Rechtsanwalt Dieter Widmann. Patzelt verfüge über keinen wissenschaftliche Kompetenz sowie klinische Erfahrungen auf dem medizinischen Fachgebiet, um das es im Prozess gehe. "Zu berufen ist ein wissenschaftlich tätiger klinischer Anästhesist", forderte Widmann.

In der Vergangenheit hatte das Gericht die Anträge der Verteidigung gegen den Sachverständigen Patzelt mehrmals als unbegründet zurückgewiesen.

Chefarzt-Verteidiger Widmann jedenfalls beantragte außerdem "eine eindeutige Klarstellung zu einem kurzzeitigen Wegtreten" der Hauptzeugin, die bereits vergangene Woche ausgesagt hatte. Es geht um die Frage, ob und in welcher Menge Heinz W. der 26-Jährigen ein Betäubungsmittel verabreicht haben könnte.

Am heutigen 23. Verhandlungstag sagt ein weiteres mögliches Opfer von Heinz W. aus. Für die Dauer der Vernehmung von Bettina L. wird derzeit die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da der persönliche Lebensbereich der Zeugin, wie etwa die Krankheitsgeschichte und die Intimsphäre, zur Sprache kommen. So begründete Vorsitzender Richter Manfred Schmidt die Entscheidung, mit der er einem Antrag von Bettina L.s Rechtsanwältin nachkam.