Bamberg: So könnt ihr Datenübermittlungen der Meldebehörde widersprechen
Autor: Redaktion
Bamberg, Mittwoch, 24. April 2024
Die Stadt Bamberg informiert, auf welchem Weg Bürger einen Widerspruch gegen regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde einreichen können.
Bürgerinnen und Bürger haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen, so die Stadt Bamberg in einer Pressemitteilung.
Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf. Gegen folgende Datenübermittlungen kann widersprochen werden:
- Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr - Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.
- Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
- Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Video:
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können entweder schriftlich an Stadt Bamberg, Einwohnerwesen, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg, oder per Mail an ewo@stadt.bamberg.de gerichtet werden. Oder in Ausnahmefällen durch persönliches Erscheinen bei der Stadt Bamberg, Infothek im Rathaus am ZOB, Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg, zu den Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag, 8 bis 18 Uhr, und Freitag, 8 bis 14 Uhr, vorgenommen werden.
Die Eintragungsmöglichkeit der Übermittlungssperre finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadt Bamberg https://www.stadt.bamberg.de/ordnungsamt/Einwohnerwesen unter dem Reiter „Externe Links“.