Bamberg: Sammelaktion von "gefährlichen Abfällen" im Landkreis startet
Autor: Redaktion
Bamberg, Freitag, 11. Februar 2022
Im Landkreis Bamberg startet am Samstag (12. Februar 2022) die Frühjahrs-Problemmüllsammlung. An den Sammelstellen können "gefährliche Abfälle" eingereicht werden, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.
Am Samstag, 12. Februar 2022, beginnt im Landkreis Bamberg die erste Sammeltour für „gefährliche Abfälle“. An diesem und weiteren sieben Samstagen steht zeitweise ein Sammelfahrzeug des vom Landkreis beauftragten Entsorgungsdienstleisters in verschiedenen Gemeinden zur Verfügung, informiert das Landratsamt Bamberg.
Dabei werden „gefährliche Abfälle“ entgegengenommen, die nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Folgende Abfälle können abgegeben werden:
- Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift
- Lösemittelhaltige Abfälle z. B. Benzin, Lack, Nitroverdünner, Fleck- und Ros-tentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, Spiritus, usw.
Video:
- Energiesparlampen (jedoch keine Leuchtstoffröhren; diese bitte zum Wertstoffhof!)
- Holzschutzmittel
- Batterien aller Art, z. B. Autobatterien, Akkus, Knopfzellen
- Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hob-bybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, usw.)
- Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel z. B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht vollstän-dig entleerte Spraydosen
- Quecksilberhaltige Abfälle, z. B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schal-ter
- Feuerlöscher
- Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend“, „ge-sundheitsschädlich“, „reizend“, „leichtentzündlich“, „giftig“ bzw. „sehr giftig“ :
Nicht angenommen werden dagegen u. a. Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl), Ölfilter, asbesthaltige Abfälle, Altreifen und Druckgasflaschen. Hinweise zur Sammlung „gefährlicher Abfälle“:
Wasserlösliche Wandfarben (Dispersionsfarben) enthalten keine gefährlichen Stoffe und gehören deshalb nicht zu den „gefährlichen Abfällen“. Eimer mit eingetrockneten Wandfarben oder leere Eimer sind daher von der Annahme ausgeschlossen.
Sind Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. Für „pinselreine“ Kunststoffeimer ist die Entsorgung über den gelben Sack möglich oder die Abgabe am Wertstoffhof vorgesehen, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt.