Bamberg: Untere Brücke - Gastronom muss für "Bewachung" des Party-Hotspots sorgen
Autor: Isabel Schaffner
Bamberg, Donnerstag, 03. März 2022
Um die Lage am Party-Hotspot Untere Brücke künftig zu entspannen, will die Stadt Bamberg probeweise eine beidseitige Freischankfläche einführen. Gastronomen können sich jetzt bewerben, müssen aber gleich mehrere Rahmenbedingungen erfüllen.
- Freischankfläche auf Unterer Brücke in Bamberg: Stadt nimmt Bewerbungen an
- Gastronomen sollen Security bereitstellen und sind für Ruhe verantwortlich
- Baugenehmigungsverfahren außerdem notwendig
- "Wenn alle Stricke reißen": Stadt gibt Ausblick, falls Plan nicht umgesetzt werden kann
Für eine probeweise beidseitige Freischankfläche auf der Unteren Brücke vom 15. April bis zum 15. Oktober 2022 hat sich der Bamberer Stadtrat am Mittwoch (23. Februar 2022) ausgesprochen. Ziel ist es, die Nachtruhe von Anwohnenden des Party-Hotspots zu gewährleisten, hat sich. Die Bewerbungsphase für Gastronomen läuft, der Betreiber müsse allerdings "für die Bewachung der Unteren Brücke Sorge tragen" und sich an einige weitere Bedingungen halten, erklärt Christian Hinterstein vom Referat für Personal, Sicherheit, Recht und Ordnung der Stadt Bamberg. Er gibt zu: "Es ist ein schwieriges Feld im öffentlichen Raum."
Beliebter Treffpunkt in Bamberg: Gastronom soll Sicherheitsdienst auf Unterer Brücke stellen
Bis Freitag (11. März 2022) können sich Gastronomen noch bei der Stadtverwaltung bewerben. Die Rahmenbedingungen für das Interessenbekundungsverfahren können online eingesehen werden. Ein nicht zu verachtendes Kriterium ist dabei, dass der Gastronom neben dem Mobiliar einen Sicherheitsdienst zur Verfügung stellen soll, bestätigt Hinterstein.
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"Zu den wahrzunehmenden Aufgaben gehört auch die Kontrolle der jederzeitigen Durchgängigkeit für Passanten (Durchgangsverkehr) sowie die Verhinderung einer Nutzung des Mobiliars und des Aufenthalts von Passanten an den Brückenseiten außerhalb der Betriebszeiten", heißt es in den Rahmenbedingungen weiter.
Der Sicherheitsdienst müsse daher an dem beliebten Treffpunkt vor allem auch außerhalb der Betriebszeiten (Sonntag bis Donnerstag bis maximal 22 Uhr sowie Freitag und Samstag bis maximal 23 Uhr) eingesetzt werden. Auch solle sich der Betreiber dazu bereiterklären, die Stärke der Security an aktuelle Entwicklungen anzupassen und die Personenstärke, wenn nötig, auch kurzfristig zu erhöhen.
Verkehrssicherungspflicht, Reinigung und Fluchtkonzept: Weitere Anforderungen
"Der Gastronom muss außerdem auch ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Denn die Freischankfläche ist größer als 40 Quadratmeter. Damit ist sie nicht mehr frei von solch einem Verfahren." So sei die Gesetzeslage in Bayern, erklärt Hinterstein. Die Baugenehmigung müsse der Betreiber widerrufen und den Betrieb einstellen, wenn er "die gemachten Auflagen nicht einhält oder sonstige, negativen Entwicklungen eintreten, welche einen Weiterbetrieb nicht zulassen", heißt es auf der Seite der Stadt.
Ein Recht, den Betrieb weiterzuführen, bestehe nicht. Ebenfalls zu beachten sei, dass der Gastronom die Verkehrssicherungspflicht für die Freischankfläche übernehme und die Stadt Bamberg "von allen Haftungsansprüchen Dritter" freistelle.