In Bamberg müssen Besucher*innen des Landratsamts ab dem 10. Januar einen 3G-Nachweis vorzeigen. Die Nachweise sollen am Haupteingang des Landratsamts sowie am Eingang zum Gesundheitsamt kontrolliert werden.
Um den Dienstbetrieb sicherzustellen, gilt für den Zutritt in der Kreisverwaltungsbehörde ab Montag, 10. Januar, die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet).
Die entsprechenden Nachweise mit Personalausweis oder Reisepass werden am Haupteingang des Landratsamtes beziehungsweise am Eingang zum Gesundheitsamt (Postgebäude) überprüft, so das Landratsamt Bamberg.
Schnelltests sind 24 Stunden, PCR-Tests 48 Stunden ab Probeentnahme gültig. Schülerinnen und Schüler, die an ihrer Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Nachweis. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gilt die 3G-Regelung nicht.
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