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Bamberg: Welle von Magen-Darm-Erkrankungen in Kitas - Stadt appelliert an Eltern


Autor: Redaktion

Bamberg, Donnerstag, 14. Oktober 2021

Die Stadt Bamberg wendet sich mit einem Appell an Eltern von Kita-Kindern: In Kindertagesstätten grassieren aktuell Magen-Darm-Erkrankungen.
Aktuell grassieren Magen-Darm-Erkrankungen in Bamberger Kitas. Die Stadt appelliert deswegen an die Eltern. (Symbolfoto)


  • Stadt Bamberg: Aktuell gehäuft Fälle von Magen-Darm-Erkrankungen in Kitas
  • Gesundheitsamt und Jugendämter: Viele Eltern unterschätzen Ansteckungsgefahr "herkömmlicher" Krankheiten
  • Auch wenn Corona-Test negativ ist: Eltern sollen Kinder mit Krankheitssymptomen zu Hause lassen

Mit Beginn der kälteren Jahreszeit treten auch abseits des Coronavirus wieder vermehrt Erkältungskrankheiten auf, teilt die Stadt Bamberg mit. Derzeit sind vor allem gehäuft Fälle von Magen-Darm-Erkrankungen zu verzeichnen.

Können Kita-Betrieb lahmlegen: Stadt Bamberg warnt vor Ketten-Reaktionen

Das Gesundheitsamt und die Jugendämter von Stadt und Landkreis Bamberg weisen daher darauf hin, dass viele Eltern die Ansteckungsgefahr "herkömmlicher" Krankheiten unterschätzen. Auch wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, sollen Eltern die Krankheitssymptome ernst nehmen und ein angeschlagenes und noch nicht gänzlich auskuriertes Kind keinesfalls in die Kindertagesstätte bringen. Weitere Ansteckungen können in einer Ketten-Reaktion den gesamten Betrieb zum Stillstand bringen. 

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Der bayernweite Rahmen-Hygieneplan für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen sieht vor, dass Kinder mit leichten Symptomen ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder PoC-AntigenTest) vorlegen müssen, damit sie die Einrichtungen wieder besuchen dürfen. Die betroffenen Kinder können übrigens weiterhin kostenfrei einen PoC-Antigen Test (Schnelltest) bei den Testzentren An der Galgenfuhr in Bamberg und in Scheßlitz durchführen lassen.

Kinder mit akuten Symptomen einer übertragbaren Krankheit können in der Einrichtung nicht betreut werden, sie dürfen erst zurückkehren, wenn nur noch leichte Symptome bzw. keine weiteren vorliegen. Damit sollte der Betrieb weiter aufrechterhalten, die Erzieherinnen und Erzieher und die betreuten Kinder gleichermaßen geschützt werden.