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Bamberg: Kinderschänder gesteht 42 Taten - er wohnte im Zimmer eines Opfers


Autor: Isabel Schaffner

Bamberg, Freitag, 26. November 2021

Am Landgericht Bamberg ist ein 22-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs in über 40 Fällen schuldig gesprochen worden. Unter den Opfern ist ein Junge, dessen Familie den Täter zeitweise aufgenommen hatte.
Das Landgericht Bamberg verurteilte den jungen Mann (hier mit Verteidiger Thomas Drehsen) nach dem Jugendstrafrecht.


  • Landgericht Bamberg spricht 22-Jährigen in 42 Missbrauchsfällen an Minderjährigen schuldig
  • "Enormer Vertrauensverlust": Kinderschänder verging sich an Sohn einer Familie, die ihn zeitweise aufgenommen hatte
  • Täter will "besserer Mensch" werden und bittet Kriminalpolizei Bamberg in Brief um Hilfe

Bereits im Mai 2020 hatte das Landgericht Bamberg den 22-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs zwischen Anfang 2017 und Juni 2018 verurteilt. In dieser Zeit wurden allerdings nicht alle Taten aufgedeckt. Um gänzlich abschließen zu können, gestand der junge Mann weitere Vergehen an drei minderjährigen Jungen in diesem Zeitraum in Rheinland-Pfalz und im Landkreis Bamberg, woraufhin es zu einer erneuten Gerichtsverhandlung am Mittwoch (24. November 2021) kam. Er wurde des schweren sexuellen Missbrauchs in 40 Fällen und des sexuellen Missbrauchs in zwei Fällen schuldig gesprochen. Das Gericht urteilte nach Jugendstrafrecht. 

Kinderschänder vor Landgericht Bamberg: Opfer sind kleine Jungen

Der Verurteilte sitzt während der gesamten Verhandlung ruhig neben seinem Verteidiger Thomas Drehsen und nimmt teil an der Aufarbeitung seiner Taten. Seit er zwölf Jahre alt sei, habe er "praktisch durchgängig sexuelle Kontakte" zu Minderjährigen - bis auf wenige Ausnahmen - Jungen gehabt, fasst die Psychiaterin Monika Vilsmeier aus einem Gespräch mit ihm zusammen.

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Bis er dreizehn oder vierzehn gewesen sei, habe er mit Gleichaltrigen zu tun gehabt, doch danach sei er "im Entwicklungsstand steckengeblieben", erklärt der junge Mann. Seine Opfer seien jung geblieben. Das Bedürfnis nach den Handlungen habe ihn regelmäßig "überrannt".

Der 22-Jährige habe genaue Präferenzen, was seine Opfer betreffe, stellt sich im Lauf der Verhandlung heraus: So suche er für seine Taten vor allem Jungen im Alter von elf Jahren aus, bei denen die Pubertät noch nicht eingesetzt habe. Braunhaarig oder blond müssten sie sein, erklärt Vilsmeier.

Tat im Landkreis Bamberg besonders perfide

In den meisten Fällen habe er elektronisch Kontakt zu den Kindern aufgenommen, erklärt der junge Mann, beispielsweise über eine Online-Spiele-Plattform. So auch bei einem seiner Opfer, dessen Fall während der Verhandlung am meisten hervorsticht.

Mehrere Male wechselte der Verurteilte in seinem Leben den Wohnort, lebte mit seinen Eltern und den Geschwistern etwa in Hessen, dann mal alleine, mal bei einem Bekannten oder seinem Bruder in Rheinland-Pfalz, bis er nach Bayern kam. Hier, im Landkreis Bamberg, habe er eine Beziehung zu einer Familie aufgebaut, die ihn übergangsweise bei sich aufgenommen habe. Das Fatale: Die Mutter habe ihn im Zimmer seines Opfers, dem Sohn, schlafen lassen, ohne die Taten zu bemerken, erklärt sie dem Gericht. Mehrfach habe er sich an dem Minderjährigen vergangen oder sexuelle Handlungen bei sich vorgenommen, die der Junge beobachtet habe. "Es ging sicher ein bis zwei Jahre", erklärte ein geladener Beamter der Kriminalpolizei Bamberg.

Zwei weitere Opfer sagten in Rheinland-Pfalz aus. Ein Beamter des Landeskriminalamts Mainz fasste vor Gericht ihre Schilderungen zusammen. Der Angeklagte habe beispielsweise Geld dafür geboten, sich gegenseitig anzupinkeln. Außerdem habe der heute 22-Jährige öfter Video- oder Bildmaterial mithilfe kleiner Geschenke von seinen Opfern gefordert und ihnen Material von sich gesendet. 

Gewalt in der Familie: Mutter schildert üble Kindheit

Auch die Mutter des Anklagten sagte vor dem Landgericht Bamberg aus. Ihr Junge sei in einem "sehr streit- und konfliktbehafteten Umfeld" aufgewachsen, erklärt die Mutter. Sowohl zwischen den Geschwistern als auch zwischen den Eltern habe es oft Reibereien gegeben.

Laut der Mutter habe der Vater Gewalt gegen ihn ausgeübt, sie berichtet von Hieben gegen den Hinterkopf. Zweimal sei die Mutter mit den Kindern ins Frauenhaus geflohen. Nach den Schilderungen habe der Mann sogar ihrem Sohn und seinem Bruder sexuelle Gewalt angetan. Vor einigen Jahren habe sie sich von ihrem Mann getrennt.

Ihr Junge sei das "schwarze Schaf der Familie" und zeitweise schwer zu ertragen gewesen. "Aggressivität war ein Thema in unserer Familie, aber bei keinem war sie so extrem wie bei meinem Sohn. Manchmal ist ihm die Sicherung durchgebrannt und er hat nur noch Rot gesehen", schildert die in Norddeutschland Lebende.

Täter bittet in Brief um Hilfe - will ein "besserer Mensch werden"

Eine Außenseiterrolle in der Schule, die Diagnose Borderline-Syndrom, ausgiebiger Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum, ein Ausbildungsabbruch, Aufenthalte in Wohngruppen, in denen er von älteren Jugendlichen sexuell missbraucht worden sei, spontane Umzüge, Selbstverletzungen und zwei gescheiterte Suizidversuche bestimmten die folgenden Jugendjahre, fasst Sachverständiger Klaus Grasser zusammen. 

Der Satz "ich konnte nicht Fuß fassen" sei oft im Gespräch gefallen, berichtet Vilsmeier, die die sexualmedizinische Beurteilung vorträgt. Sie könne dem 22-Jährigen eindeutig eine "emotional instabile", aber vor allem "impulsive Persönlichkeitsstörung" neben der Diagnose Pädophilie zuweisen.

Darauf deuteten vor allem die sprunghaften Umzüge und der Misserfolg, beruflich selbstständig zu werden, hin. Die Unfähigkeit, tiefe emotionale Beziehungen einzugehen, Empathie zu den meisten seiner Opfer zu empfinden, eine fehlende innere Struktur, unbeständige, launische Stimmung, innere Leere und ein "sehr instabiles Selbst- und Fremdbild" gehörten ebenso zu seinen Verhaltensmustern.

Urteil gefällt: Zwei Jahre in psychiatrischem Krankenhaus

Die Erlebnisse aus der Untersuchungshaft und die Gedanken an seine Zukunft sind Inhalt eines Briefs an einen Beamten der Kriminalpolizei Bamberg. Das Umfeld dort schockiere ihn und er wolle aus sich einen "besseren Menschen" machen, sich beruflich umorientieren und später legal gegen Pädophilie vorgehen. Dafür bitte er um Unterstützung. 

So hat er auch keine Einwände gegen das Urteil nach Jugendstrafrecht (zu den Tatzeiten galt er noch als heranwachsend) von zwei Jahren in einem psychiatrischen Krankenhaus neben drei Jahren Jugendstrafe. Wenn die Therapie erfolgreich verläuft, muss er nicht inhaftiert werden. Mindestens fünf Jahre Therapie seien laut Vilsmeier sowieso nötig, um seine Persönlichkeit nachhaltig zu verändern.

"Was Sie aus der Therapie machen, steht nicht mehr in unserer Macht. Ordnen Sie ihr Leben noch einmal neu", mahnt der Richter zum Schluss. Doch die Chancen stünden gut, immerhin gebe der 22-Jährige selbst zu, dass er erst in Freiheit entlassen werden könne, wenn sich an seiner Verfassung etwas ändert.