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Bamberg: Astrazeneca gibt mögliche schwere Nebenwirkungen nach Impfung zu
Autor: Alexander Milesevic, Agentur dpa
Bamberg, Freitag, 03. Mai 2024
Eine Frau aus Oberfranken erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer. Der Hersteller Astrazeneca hat jetzt mögliche Nebenwirkungen nach der Impfung zugegeben.
Update vom 03.05.2024: Astrazeneca gibt mögliche Nebenwirkungen nach Impfung zu
Zu Beginn der Corona-Pandemie erhielten zahlreiche Menschen in Deutschland die Impfung mit dem Vaxzevria-Impfstoff von Astrazeneca. Vor einer Zivilkammer des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg wird nun der Hersteller aufgefordert, sich zu den Nebenwirkungen zu äußern.
Die 33-jährige Klägerin vor dem OLG Bamberg wurde im März 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff geimpft. In der Folge erlitt sie eine Darmvenenthrombose, die möglicherweise auf die Impfung zurückzuführen ist. Sie musste in ein künstliches Koma versetzt werden, während dem ihr ein Teil des Darms entfernt wurde. Seitdem bemüht sich die Klägerin, Schmerzensgeld und Schadensersatz von dem britisch-schwedischen Unternehmen zu erhalten.
Das britische Magazin The Telegraph hat jetzt darüber berichtet, dass Astrazeneca mögliche Nebenwirkungen seines Impfstoffs zugegeben hat. Gemäß Gerichtsdokumenten können durch den Impfstoff Vaxzevria seltene Nebenwirkungen in Form von Blutgerinnungsstörungen auftreten. Astrazeneca soll diese Nebenwirkungen vor dem Londoner High Court eingestanden haben, wo das Unternehmen sich aufgrund einer Sammelklage verantworten muss.
Das Eingeständnis von Astrazeneca könnte dazu führen, dass neben den Sammelklagen auch zahlreiche Einzelkläger ihre Schadensersatzforderungen durchsetzen können. Aktuell werden 51 Fälle vor Gericht verhandelt, die insgesamt Zahlungen in Höhe von 100 Millionen Pfund fordern. Ob das Eingeständnis möglicher Nebenwirkungen letztendlich zu einer Verurteilung von Astrazeneca führen wird, bleibt jedoch noch offen.
Update vom 08.04.2024: Impfstoffhersteller zur Auskunft verpflichtet - Oberfränkin erringt Teilerfolg
Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg gegen den Hersteller Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verurteilte das Unternehmen am Montag (8. April 2024) zu einer umfassenden Auskunft über Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs "Vaxzevria", wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
Das Unternehmen muss demnach Daten zu allen bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur Verfügung stellen sowie zu sämtlichen weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen des Impfstoffs von Bedeutung sein können, "soweit diese das Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) betreffen". Die Auskünfte müssen für den Zeitraum vom 27. Dezember 2020, der Zulassung des Impfstoffs, bis zum 19.02.2024 erfolgen.
Die 33 Jahre alte Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma, letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Sie fordert von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz. Im Zuge des Verfahrens kam die nun erfolgreiche Auskunftsklage hinzu.
Krank nach Corona-Impfung - Astrazeneca zu Auskunft verurteilt
Seine Mandantin und er seien über die Entscheidung des Gerichts sehr glücklich, sagte der Anwalt der Frau, Volker Loeschner, am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Er gehe davon aus, dass nach diesem Erfolg weitere Auskunftsklagen in ähnlichen Verfahren folgen werden. Die nun von Astrazeneca zur Verfügung zu stellenden Daten könnten für weitere bereits laufende und künftige Verfahren von Relevanz sein, sagte Loeschner. Im Grunde muss Astrazenenca die Daten demnach sofort zur Verfügung stellen. Er wolle dem Unternehmen aber eine Frist von mehreren Wochen setzen, sagte Loeschner.
Der Gerichtssprecher wies darauf hin, dass sich die zu erteilenden Auskünfte nur auf die Erkrankung der Klägerin beziehen. Von Astrazeneca zur Verfügung gestellte Daten seien zudem zunächst nur den Klageparteien zugänglich. Die 33-Jährige hatte mit ihrer Klage auch Auskünfte von Astrazeneca zu allen Wechselwirkungen mit dem Impfstoff verlangt. Dies lehnte der Senat aber ab. Eine Revision gegen das Teilurteil ließ er nicht zu. Das Unternehmen kann gegen die Entscheidung unter Umständen noch Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof stellen, um doch noch ein Revisionsverfahren zu erreichen.
Das Schadensersatz- und Schmerzensgeldverfahren der Klägerin läuft weiter. Die Frau fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Klägerin bislang aus und verwiesen auf die Entscheidung des Landgerichts Hof.
Klage in erster Instanz abgewiesen
Dieses hatte die Klage der Frau in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Eine Sprecherin von Astrazeneca hatte zuvor mitgeteilt: "Unser Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet haben." Die Patientensicherheit habe höchste Priorität. Zudem hätten die Aufsichtsbehörden strenge Standards, um die sichere Anwendung aller Arzneimittel einschließlich Impfstoffen zu gewährleisten. "Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen."
Update vom 19.02.2024: Entscheidung über Auskunftsklage soll im März fallen
Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg darüber beraten, ob im Rahmen einer Teilentscheidung über eine Auskunftsklage entschieden werden soll. Das bestätigte Pressesprecher Stefan Tratz am Montag (19. Februar 2024).
Die Klägerin verlange vom Impfstoffhersteller Astrazeneca Auskunft über die Wirkungsweise und der Anzahl von sogenannten Tromboseereignissen. Ob diese zu erteilen ist, müsse der vierte Zivilsenat entscheiden, so Tratz. Dafür ist ein Termin am 18. März angesetzt.
Das an dem Tag ein Urteil fällt, ist allerdings unwahrscheinlich. "Die Frage der Auskunft ist ein erster Zwischenschritt", erklärte Tratz. "Im zweiten Schritt wird wohl das Gutachten eines Sachverständigen eingeholt werden müssen". Dieses würde untersuchen, ob die gesundheitlichen Folgen der Klägerin auf die Impfung mit dem Impfstioff zurückzuführen sind.
Prozess gegen Impfstoffhersteller: Astrazeneca benennt sieben Verdachtsfälle
Astrazeneca benenne sieben Verdachtsfälle im Zeitraum von Januar 2021 bis zum 10. März 2021. Ein Zahl, die der Impfstoffhersteller als "nicht besonders relevant" bezeichne, sagte der Rechtsanwalt der Klägerin Volker Loeschner. Die Äußerungen des Impfstoffherstellers vor Gericht bezeichnete er als "wenig glaubwürdig".
Die oberfränkische Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Nun klagt sie gegen den Hersteller auf Schadenersatz.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Von Astrazeneca fordert sie mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Klägerin bislang aus und verwiesen dabei auf die Entscheidung der ersten Instanz.
Update vom 14.08.2023: Anwalt bezeichnet Gerichtsentscheidung als Etappensieg
Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg Zweifel daran erkennen lassen, ob der beklagte Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat. Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff von Astrazeneca geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht am Montag mit. Die Kammer möchte ein Gutachten einholen. Mit diesem soll die Frage geklärt werden, "ob eine Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten war."
Eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken klagt gegen den Hersteller auf Schadenersatz. Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Der Anwalt der Frau, Volker Loeschner, bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als Etappensieg. Von der Entscheidung gehe zudem eine Signalwirkung für andere Verfahren aus, dass Gerichte nicht ohne Gutachten über diese Thematik entscheiden könnten.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Von Astrazeneca fordert sie mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Klägerin bislang aus und verwiesen dabei auf die Entscheidung der ersten Instanz.
Update vom 14.08.2023, 9.30 Uhr: Urteil im Astrazeneca-Prozess erwartet
Im Prozess einer 33-Jährigen aus Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wegen eines mutmaßlichen Impfschadens wird am Montag (14.00 Uhr) eine Entscheidung verkündet. Der Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Bamberg gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
Ob am Montag direkt ein Urteil fällt, ist nach Angaben eines Gerichtssprechers unklar. Die Kammer könne auch erst weitere Beweise einfordern. Der Anwalt der Frau hatte zu Prozessbeginn Anfang Juli unter anderem beantragt, einen Gutachter hinzuzuziehen.
Die Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Vor Gericht schilderte die Frau, dass sie bis heute Schmerzen habe und unter den Folgen der Erkrankung leide.
Von Astrazeneca fordert die Frau mindestens 250 000 Euro Schmerzensgeld sowie 17 200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600 000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Klägerin bislang aus und verwiesen dabei auf die Entscheidung der ersten Instanz.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein.
Update vom 04.07.2023: Klägerin musste sich einen Teil des Darms entfernen lassen
Zwei Gerichte haben am Montag über Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen verhandelt. Urteile in den Zivilprozessen werden erst in einigen Wochen erwartet. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verhandelte den Fall einer 32-Jährigen, die den Impfstoffhersteller Astrazeneca verklagt hatte und in erster Instanz gescheitert war. Vor dem Landgericht Rottweil begann die Verhandlung über die Schadenersatzklage eines 58-Jährigen gegen Biontech.
Seine erste Impfdosis erhielt der Mann im Mai 2021, die zweite im Juni. Schon einen Tag darauf habe er Wortfindungsstörungen und Konzentrationsprobleme gehabt, schilderte er vor Gericht. Später habe man einen Augeninfarkt bei ihm diagnostiziert. Dadurch liege seine Sehkraft inzwischen bei nur noch drei Prozent. Er verlangt 150.000 Euro Schmerzensgeld.
Behördliche Zulassung für Impfstoff: Richter zweifelt an Erfolg der Klage
Der Vorsitzende Richter sagte, es dürfte schwierig für den Kläger werden, Erfolg zu haben. Unter anderem wies er darauf hin, dass eine behördliche Zulassung für den Impfstoff vorlag. Die Klägerseite argumentierte unter anderem, es habe zu dem Zeitpunkt jedoch nur eine vorläufige Zulassung gegeben.
Eine gütliche Einigung lehnte das Mainzer Unternehmen dem Richter zufolge bislang ab. Biontech hält den Vorwurf des Mannes für unbegründet, wie eine Sprecherin vor der Verhandlung mitteilte. Eine Entscheidung könnte das Gericht Ende September verkünden.
Die 32-Jährige aus Bayern hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin des britisch-schwedischen Unternehmens Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma, und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden.
Astrazeneca-Anwälte schließen Vergleich aus
Am Tag nach der Impfung der Klägerin seien erste Berichte über Thrombosen nach einer Impfung mit dem Stoff von Astrazeneca bekannt geworden, erläuterte das Gericht. Am 19. März 2021 wurden Impfungen mit dem Impfstoff deshalb zeitweise ausgesetzt. Später empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) ihn in Deutschland nur noch für Menschen über 60 Jahren. Aus Sicht des Anwalts hätte der Impfstoff schon zum Zeitpunkt der Impfung seiner Mandatin nicht zugelassen werden dürfen.
Die Frau fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Die Anwälte des Unternehmens schlossen am Montag einen Vergleich mit der Klägerin aus. Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen. Ein Urteil des OLG soll nun am 14. August verkündet werden.
Derzeit sind laut einem Bericht der Welt am Sonntag, der sich auf das Bundesgesundheitsministerium beruft, mehr als 200 Schadenersatzklagen gegen Produzenten von Corona-Impfstoffen bei Gerichten in Deutschland anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt. Bei der Corona-Impfstoffbeschaffung über die EU war mit den Herstellern vereinbart worden, dass bei erfolgreichen Klagen - außer in besonderen Fällen - die jeweiligen Mitgliedstaaten die Entschädigungen sowie die Prozesskosten des Herstellers übernehmen.
Update vom 03.07.2023: Frau klagt nach Darmvenenthrombose gegen Corona-Impfstoffhersteller
Weil sie nach einer Corona-Impfung schwer erkrankt ist und nach eigenen Angaben bis heute an den Folgen leidet, hat eine 32-Jährige aus Bayern den Impfstoffhersteller Astrazeneca verklagt. Nachdem das Landgericht Hof die Schadenersatzklage der Frau Anfang Januar abgelehnt hatte, begann am Montag (3. Juli) die Verhandlung der Berufung am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Der Zivilprozess gehört zu den ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland.
Die Frau hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin Vaxzevria des britisch-schwedischen Unternehmens impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden. Vor Gericht schilderte die Frau, dass sie bis heute Schmerzen habe und unter den Folgen der Erkrankung leide. Die Anwälte von Astrazeneca schlossen am Montag einen Vergleich mit der Klägerin aus. Ein Urteil soll am 14. August verkündet werden.
Mit heutigem Wissen hätte sie sich nicht impfen lassen
Da die Klägerin in der IT-Abteilung der Diakonie arbeitete, konnte sie im Frühjahr 2021 priorisiert geimpft werden. Im Nachhinein nehme sie es so wahr, dass zumindest unterschwellig Druck ausgeübt worden sei, die Impfung auch wahrzunehmen, sagte die Frau. Mit dem Wissen von heute hätte sich nicht mit dem Corona-Impfstoff impfen lassen.
Am Tag nach der Impfung der Klägerin seien erste Berichte über Thrombosen nach einer Impfung mit dem Stoff von Astrazeneca bekannt geworden, erläuterte das Gericht. Am 19. März 2021 wurden Impfungen mit dem Impfstoff deshalb zeitweise ausgesetzt. Später empfahl die Ständige Impfkommission (Stiko) den Stoff in Deutschland nur noch für Menschen über 60 Jahren.
Aus Sicht des Anwalts der Frau informierte der Impfstoffhersteller zum Zeitpunkt der Impfung der Klägerin falsch über mögliche Nebenwirkungen. Der Impfstoff hätte mit diesem Wissen nicht zugelassen werden dürfen, sagte er. Die Frau fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.
Impfstoffhersteller drückt sein Mitgefühl als - Vorteile überwiegen Risiken
Zu Beginn des Berufungsverfahrens beantragte der Anwalt der Klägerin zudem, den Hersteller zur Auskunft über alle Nebenwirkungen und negativen Folgen einer Impfung mit seinem Corona-Impfstoff zu verpflichten.
Die Anwälte von Astrazeneca wiesen diese Forderungen am Montag zurück und verwiesen auf das Urteil der ersten Instanz. Vor der Verhandlung hatte eine Sprecherin von Astrazeneca zudem mitgeteilt: "Unser Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet haben." Die Patientensicherheit habe höchste Priorität. Zudem hätten die Aufsichtsbehörden strenge Standards, um die sichere Anwendung aller Arzneimittel einschließlich Impfstoffen zu gewährleisten. "Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen."
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte, wie ein Sprecher des Gerichts erklärte. Es handele sich um einen Impfstoff, dessen Nutzen die Risiken von Nebenwirkungen überwögen. Die mehr als 90 Prozent Wirksamkeit einer doppelten Impfung sei unbestritten. Auch die Produktinformationen hätten den damaligen Erkenntnissen entsprochen.
Keine Schadensersatzklage anerkannt worden - weder in Bayern, noch bundesweit
Das Risiko einer Thrombose sei bei damaligen 5 Millionen Anwendungen des Impfstoffs und 30 Fällen solcher Nebenwirkungen gegenüber dem nicht geimpften Teil der Bevölkerung nicht erhöht gewesen. Daher hätte Astrazeneca einen entsprechenden Hinweis auf ein erhöhtes Thromboserisiko auch nicht geben müssen. Zudem schloss das Gericht aus, dass die Klägerin, wäre ein solcher Hinweis erfolgt, die Impfung abgelehnt hätte.
An bayerischen Gerichten sind zahlreiche Klagen auf Schadenersatz gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher Impfschäden anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt, auch bundesweit nicht.
Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.
Originalmeldung vom 02.07.2023: Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca
Ein halbes Jahr nach der Abweisung einer Schadenersatzklage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca beschäftigt sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mit dem Fall. Am Montag (9.30 Uhr) beginnt die öffentliche Berufungsverhandlung. Ob sogleich auch ein Urteil ergeht, ist ungewiss. Denkbar wäre nach Gerichtsangaben auch, dass die Parteien einen Vergleich schließen.
Der Zivilprozess ist einer der ersten gegen einen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. In vielen Fällen verlangen die Kläger 150.000 Euro Schadenersatz, etwa wegen einer mutmaßlich durch die Corona-Impfung ausgelösten Autoimmunerkrankung oder Herzrhythmusstörungen.
Biontech & Astrazeneca: Zwei Gerichtsprozesse starten gegen Impfstoff-Hersteller
Beim aktuellen Fall in Bamberg klagt eine 32 Jahre alte Frau, die 2021 etwa zwei Wochen nach einer Impfung mit Vaxzevria, dem Covid-19-Impfstoff von Astrazeneca, eine Darmvenenthrombose hatte. Dies führte nach Angaben des Landgerichts Hof, das im Januar erstinstanzlich in der Sache entschied, zu einem längeren Krankenhausaufenthalt und einer schwerwiegenden Operation der Klägerin. An den Folgen leidet sie nach eigenen Angaben bis heute.
Die Frau fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen. Zu Beginn des Prozesses beantragte der Anwalt der Frau zudem, den Hersteller zur Auskunft über alle Nebenwirkungen und negativen Folgen einer Impfung mit seinem Corona-Impfstoff zu verpflichten.
"Die Klage wurde abgewiesen, da die Kammer weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte", erklärte ein Landgerichtssprecher nach der Entscheidung. Es handele sich hierbei um einen Impfstoff, dessen Nutzen die Risiken von Nebenwirkungen überwögen. Die mehr als 90 Prozent Wirksamkeit einer solchen doppelten Impfung sei unbestritten. Auch die Produktinformationen hätten den damaligen Erkenntnissen entsprochen.
Rechtskräftige Entscheidung wurde bisher auch bundesweit nicht bekannt
Das Risiko einer Thrombose sei bei damaligen 5 Millionen Anwendungen des Impfstoffs und 30 Fällen solcher Nebenwirkungen gegenüber dem nicht geimpften Teil der Bevölkerung nicht erhöht gewesen. Daher hätte Astrazeneca einen entsprechenden Hinweis auf ein erhöhtes Thromboserisiko auch nicht geben müssen. Zudem schloss das Gericht aus, dass die Klägerin, wäre ein solcher Hinweis erfolgt, die Impfung abgelehnt hätte.
Gegen die Gerichtsentscheidung legte die Frau Berufung ein, daher nun die Verhandlung am OLG.
"Unser Mitgefühl gilt denjenigen, die gesundheitliche Beschwerden gemeldet haben", teilte eine Sprecherin von Astrazeneca vor der Verhandlung mit. Die Patientensicherheit habe höchste Priorität. Zudem hätten die Aufsichtsbehörden strenge Standards, um die sichere Anwendung aller Arzneimittel, einschließlich Impfstoffen, zu gewährleisten. "Arzneimittelbehörden auf der ganzen Welt haben bestätigt, dass die Vorteile einer Impfung mit unserem Covid-19-Impfstoff Vaxzevria die Risiken der extrem seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen."
Wirksamkeit von zugelassenen Impfstoffen wissenschaftlich erwiesen
An bayerischen Gerichten sind zahlreiche Klagen auf Schadenersatz gegen Hersteller von Corona-Impfstoffen wegen möglicher Impfschäden anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung wurde bisher nicht bekannt, auch bundesweit nicht.
Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.
Mit Schadenersatz wird ein materieller Schaden ausgeglichen. Dies gilt für alle Kosten, die durch die Schuld eines anderen entstanden sind. Wirken sich psychische Schäden finanziell aus, zum Beispiel durch einen Verdienstausfall, so muss auch dieser materielle Schaden ersetzt werden.
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