Bamberg: 13 oberfränkische Kliniken setzen aufschiebbare Behandlungen aus
Autor: Ralf Welz
Franken, Mittwoch, 01. Dezember 2021
In den Krankenhäusern ist die Lage extrem angespannt. Um die immense Zahl an Corona-Patienten zu bewältigen, gibt es in 13 oberfränkischen Kliniken ab heute vorerst keine aufschiebbaren Behandlungen mehr.
- Ab heute (1. Dezember 2021): Keine aufschiebbaren Behandlungen in 13 oberfränkischen Kliniken mehr
- Regierung von Oberfranken reagiert auf "ungebremst exponentiell" ansteigende Corona-Zahlen
- Anordnung: Zwei Krankenhäuser müssen Kapazitäten für Covid-19-Patienten bereithalten
Die Regierung von Oberfranken hat angesichts der hohen Infektionszahlen die Reißleine gezogen: Um die exzessive Anzahl an Corona-Patienten in den Kliniken bewältigen zu können, dürfen gleich 13 oberfränkische Krankenhäuser seit Mittwoch (1. Dezember 2021) keine aufschiebbaren stationären Behandlungen mehr durchführen. Die Anordnungen gelten zunächst bis einschließlich 10. Januar 2022. Mit Blick auf die aktuelle Corona-Lage spricht die Regierung von einer "dramatischen Entwicklung".
Dramatische Corona-Lage in Oberfranken: Regierung verbietet Kliniken aufschiebbare Behandlungen
"Die Infektionszahlen steigen ungebremst exponentiell an", berichtet die Regierung von Oberfranken in einer Pressemitteilung vom Freitag (26. November 2021). Demnach ist die Anzahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen im Wochenvergleich bayernweit von 887 auf 1029 angestiegen (Stand 26.11.2021). "Diese dramatische Entwicklung ist auch in den Krankenhäusern Oberfrankens deutlich spürbar und es ist mit einem weiteren Anstieg der Zahlen zu rechnen."
Aus diesem Grund werden nun von diesem Mittwoch an sämtliche nicht akut notwendigen Krankenbehandlungen ausgesetzt. Die Regierung von Oberfranken hat laut eigenen Angaben die Covid-19-Schwerpunkt-Krankenhäuser aller oberfränkischen Rettungszweckverbände verpflichtet, "ab 1. Dezember 2021 sämtliche unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen zu unterlassen und die stationären Kapazitäten für die Behandlung von COVID-19-Patienten, Notfallpatienten sowie solchen Patienten, deren elektive Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, zu reservieren."
Von der Regierungsanordnung betroffen sind folgende 13 oberfränkische Krankenhäuser:
Zweckverband Bamberg-Forchheim
- Klinikum Bamberg (Sozialstiftung Bamberg)
- Klinikum Forchheim - Fränkische Schweiz (mit der Betriebsstätte Forchheim)
- Juraklinik Scheßlitz
- Steigerwaldklinik Burgebrach
Zweckverband Bayreuth-Kulmbach
- Klinikum Bayreuth (mit dem Klinikum Bayreuth und der Klinik Hohe Warte Bayreuth)
- Klinikum Kulmbach
- Sana Klinik Pegnitz