Druckartikel: Auch Bauen ist Vorsorge - rechtzeitig planen und Zuschüsse beantragen

Auch Bauen ist Vorsorge - rechtzeitig planen und Zuschüsse beantragen


Autor: Waltraud Enkert

, Montag, 01. Oktober 2018

Wer ein Haus plant oder einen Umbau angeht, sollte auch in jüngeren Jahren bereits ans Alter denken.


Als Rentner keine Miete zahlen zu müssen, ist ein Grund, warum viele das eigene Haus oder die Wohnung als ideale Altersvorsorge sehen. Aber zur Vorsorge gehört nicht nur, das Eigenheim anzuschaffen, denn die Menschen wollen ja so lange wie möglich darin leben.

Deshalb ist es wichtig, bei Baumaßnahmen frühzeitig daran zu denken, wie das Zuhause im Fall einer Pflegebedürftigkeit gestaltet sein soll. Platz für Rollator oder Rollstuhl und die passenden Installationen gehören dazu. Wer das von vorneherein einplant, spart später Geld. Hier die wichtigsten Tipps: 1. Badezimmer

Besonderes Augenmerk gilt dem Badezimmer. Die Tür ist am besten einen Meter breit, mindestens aber 90 Zentimeter (üblich sind 80 Zentimeter). Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren tun sich viel leichter, wenn sie mehr Platz haben.

Gerade im Badezimmer eignet sich eine Schiebetür. Sie nimmt wenig Platz weg und ist nicht im Weg, wenn im Raum jemand stürzt. Wenn es keine Schiebetür sein kann, dann sollte sich die Tür wenigstens nach außen öffnen lassen. Nach innen könnte sie - durch die gestürzte Person - blockiert sein.

Grundsätzlich sollte das Badezimmer großzügig geplant sein, eine bodengleiche Dusche ist heute schon fast selbstverständlich. Wenn der Bereich der Dusche 150 Zentimeter mal 150 Zentimeter groß ist, reicht das gut aus. Empfehlenswert ist eine farbliche Abtrennung des Bodens im Duschbereich, damit man ihn leicht erkennen kann. Und natürlich rutschhemmende Fliesen, zum Beispiel in Form von Mosaik. Vor Sanitärobjekten sollte mindestens 120 Zentimeter Platz sein.

Auf einer Seite neben der Toilette braucht der Rollstuhlfahrer 90 Zentimeter freien Raum, damit er rückwärts daneben fahren kann. Das Waschbecken sollte rollstuhl-unterfahrbar sein. Wer lieber eine Badewanne hat, sollte auf jeden Fall schon mal eine Dusche vorinstallieren. Bei den Wänden ist darauf zu achten, dass man später Haltegriffe fest montieren kann.

2. Schlafzimmer Grundsätzlich sind breitere Türen ein Gewinn für Gehbinderte. Das Schlafzimmer sollte so bemessen sein, dass auf einer Längsseite des Bettes mindestens 120 Zentimeter Bewegungsfreiraum sind, vor dem Bett selbst mindestens 90 Zentimeter. Ideal ist es, wenn rund ums Bett Platz ist. Das ist auch dann von Vorteil, wenn eine pflegende Person helfen muss.

3. Flur und Treppenaufgang Planen Sie den Flur heute schon so, dass er mindestens 120 Zentimeter, besser sind 150 Zentimeter, nutzbare Breite aufweist. Denken Sie auch an gute Beleuchtung, umrüstbar auf Bewegungsmelder. Ein beleuchteter Handlauf bedeutet ein Stück Sicherheit.

Das ist auch am Treppenaufgang sinnvoll. Idealerweise sind Handläufe auf beiden Seiten der Treppe angebracht. Sie sollten 30 Zentimeter über das Treppenende hinausreichen. Eine Wendeltreppe ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Treppenaufgang selbst sollte mindestens einen Meter breit sein, so dass ein Lift bei Bedarf nachinstalliert werden kann.

Hier gibt's Fördermittel und Zuschüsse

KfW Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert "altersgerechten Umbau" mit einem günstigen Kredit. Die "Barrierereduzierung" in bestehendem Wohnraum wird mit einem Zuschuss von bis zu 6250 Euro zu den Investitionskosten je Wohnung gefördert. Das können alle beantragen, die ihr Eigenheim umbauen oder umgebauten Wohnraum kaufen.

Freistaat Bayern fördert behindertengerechten Umbau von Wohnraum mit einem zinslosen und tilgungsfreien Darlehen von bis zu 10 000 Euro. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Das Einkommen, das dabei entscheidend ist, wird individuell berechnet aus dem Brutto-Einkommen abzüglich bestimmter Freibeträge. Die Grenze liegt zum Beispiel bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 22 600 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt bei 34 500 Euro. Wird der Wohnraum von einem Pflegebedürftigen, Schwerbehinderten oder chronisch Kranken fünf Jahre lang genutzt, muss das Darlehen nicht zurückgezahlt werden. Zieht der Betroffene um oder stirbt, gibt es Härtefallregelungen zur anteilsmäßigen Rückzahlung. Die Förderung für Eigenwohnraum wird bei Landratsamt oder kreisfreier Stadt beantragt, für Mietwohnraum ist die Bezirksregierung zuständig. Pflegekasse Ist jemand bereits mit einem Pflegegrad als pflegebedürftig eingestuft, hat er über die Pflegekasse Anspruch auf Zuschüsse (maximal 4000 Euro pro Maßnahme) für den barrierefreien Umbau der Wohnung oder des Hauses.