Anwohner kämpfen um ihr Geld: Noch bis Ende 2019 Antrag auf Strabs-Entschädigung stellen
Autor: Stephan Großmann
Debring, Mittwoch, 18. Dezember 2019
Die "Strabs" sind Geschichte, deren Geschichten aber spielen weiter. Um ihren Anteil an der Straßensanierung zu bezahlen, musste das Ehepaar Fuchs vor Jahren an ihr Erspartes ran. Nun hofft die Familie aus dem Landkreis Bamberg darauf, Geld zurückzubekommen.
Der Ärger ist präsent, auch nach all der Zeit. Weil ihre Straße vor knapp zehn Jahren saniert wurde, musste Familie Fuchs aus dem Landkreis Bamberg fast 40 000 Euro als Straßenausbaubeitrag (Strabs) zahlen. Kosten von mehr als einer halben Million Euro teilten sich damals die Anlieger der 300 Meter langen Stegauracher Kellerstraße. Für die meisten war es ein harter, finanzieller Schlag. Einer musste gar sein Haus verkaufen. So hart traf es Familie Fuchs nicht, doch auch ihnen ging es an das Ersparte. Nun hoffen sie wie viele andere darauf, aus dem Härtefallfonds des Freistaates einen Teil ihres Geldes zurückzubekommen.
Die Straßenausbaubeiträge (kurz Strabs) sind in Bayern zum Jahresbeginn 2018 abgeschafft worden. Wer zwischen 2014 und 2017 einen Bescheid bekommen und bezahlt hat, kann unter Umständen mit einer Rückzahlung rechnen. Zumindest von einem Teil der Kosten. Dies hatte das Kabinett im Juli dieses Jahres beschlossen. In dem sogenannten Härtefallfonds stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Ende des Jahres läuft die Antragsfrist aus.
Erwartet werden 12 000 Anträge
Geprüft werden die Anträge in Würzburg, bei einer an der Regierung von Unterfranken angesiedelten Geschäftsstelle der Härtefallkommission. Die rechnet mit etwa 12 000 Anfragen. Für die Erstattung gelten feste Kriterien (Infokasten). Bedacht werden diejenigen, für die die Strabs eine "unbillige Härte" war, die also einen unangemessen hohen finanziellen Nachteil hatten.
Familie Fuchs musste die zur Altersvorsorge zurückgelegten Ersparnisse und einen Teil der Lebensversicherung angreifen. Wie viele andere Betroffene klagte das Ehepaar seinerzeit erfolglos gegen den Kostenbescheid. Nun hofft es darauf, dass der zweiseitige Brief an die Härtefall-Kommission Früchte tragen wird. Finanzielle Früchte.
Einen vollumfänglichen Ausgleich können sie freilich nicht erwarten. Rechnerisch bleiben für jeden Antragssteller im Durchschnitt etwas mehr als 4000 Euro. Das deckt gerade einmal zehn Prozent der damals bezahlten Rechnung. "Aber wir würden uns trotzdem freuen, falls es klappt", sagt Hans-Dieter Fuchs.
Kommunen bangen um Finanzierung
Die kommunalen Spitzenverbände bangen derweil um die künftige Finanzierung der Straßensanierungen. Laut Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetages, riss die Abschaffung eine Lücke in die kommunalen Haushalte. "Wir appellieren nach Abschaffung der Strabs, den Kommunen die ausfallenden Beiträge für laufende Ausbaumaßnahmen zügig zu erstatten."
Denn für die Gemeindekassen fällt bald ein weiterer Brocken weg. Wird eine Straße neu erschlossen, müssen Anwohner über die Straßenerschließungsbeiträge (Strebs) einen Teil der Kosten übernehmen. Weil es in der Regel dauert, bis Straßen als erschlossen gelten, müssen Anrainer oft erst Jahrzehnte später zahlen. Ab 1. April 2021 gilt für Altfälle eine Verjährungsfrist: Treibt eine Kommune den Erstausbau nicht innerhalb von 25 Jahren an, kann sie die Anwohner nicht mehr zur Kasse bitten.