Anwälte der Frauen: Prozessverschleppung durch Chefarzt-Verteidiger?
Autor: Anna Lienhardt
Bamberg, Mittwoch, 08. Juni 2016
Die Verteidigung von Heinz W. stellte erneut einen Befangenheitsantrag, diesmal gegen einen der drei Berufsrichter. Dann ergriff ein Anwalt das Wort.
Es war jener Antrag, der sich gestern (Dienstag, 8.06.2016) angekündigt hatte: Die Verteidigung des angeklagten ehemaligen Leiters der Bamberger Gefäßchirurgie lehnt Ralf Schmidt, einen der drei Berufsrichter in dem Prozess, wegen Befangenheit ab.
Rechstanwalt Martin Reymann-Brauer gab daraufhin eine Stellungnahme ab - im Namen aller Nebeklage-Vertreter, sprich: der Anwälte, die die mutmaßlichen Opfer vor Gericht vertreten. Brauer sagte zum Antrag: "Nun sollte über eine Prozessverschleppung nachgedacht werden." Es handle sich um einen unbegründeten Befangenheitsantrag. Dieser sei zu sehen in einer Kette mit einer Vielzahl an Befangenheitsanträgen, die als unbegründet abgewiesen worden waren.
Chefarzt-Verteidiger Klaus Bernsmann konnte kaum an sich halten: "Wir haben Haft! Wir haben nicht das geringste Interesse an einer Prozessverschleppung! Das ist doch wohl eine Unverschämtheit!"
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