Ankerzentrum: Teilerfolg für die Bewohner der Natosiedlung
Autor: Michael Wehner
Bamberg, Mittwoch, 15. Mai 2019
Lange hat es gedauert. Nun gibt es günstige Signale: Die Flüchtlingseinrichtung soll an der Kastanienstraße zugunsten der Natosiedlung verkleinert werden.
Es ist eine von mehreren Forderungen, die die Bewohner der Natosiedlung erhoben haben, um ihre missliche Lage zwischen dem Ankerzentrum und der Bundespolizeischule zu verbessern. An der Kastanienstraße gleich neben einem Kreisverkehr soll der Zaun der Ankereinrichtung auf etwa 200 Metern zurückversetzt werden, um einen Bolzplatz zu schaffen.
Diesem Schritt scheinen die Bewohner von Bamberg-Ost nun näher gekommen zu sein. Inoffiziellen Mitteilungen aus München zufolge gibt es eine Zusage für den Verzicht des Freistaats auf einen Grundstücksstreifen. Damit wäre die Bahn frei für die Stadt, den Grund von der Bundesanstalt für Immobilien zu kaufen.
Alexander Schmiechen von der Natosiedlung hofft nun, dass die Versetzung des Zauns durch die Stadt Bamberg zeitnah erfolgen kann, damit die Jugendlichen einen Platz zum Bolzen haben.
Die Zurückversetzung der Grundstücksgrenze zum Ankerzentrum ist nicht die einzige Forderung der Bewohner der Natosiedlung. Auch an dem Spazierweg Richtung Golfplatz, zum nahen Hauptsmoorwald neben der ehemaligen US-Grundschule hoffte man auf kleine Verbesserungen zwischen Zäunen und Absperranlagen.
Doch zumindest die Bundespolizei hat sich bisher als schwieriger Verhandlungspartner erwiesen. Aus Sicherheitsgründen wurde bislang jede Veränderungen abgelehnt.
Freude löste die Zusage aus München auch bei der SPD-Stadtratsfraktion aus. Ein langes Ringen finde damit ein gutes Ende, kommentierte Heinz Kuntke die Nachrichten aus dem Konversionsamt der Stadt Bamberg. Die SPD-Stadtratsfraktion hatte einen Antrag gestellt, der darauf abzielte, die Wünsche aus der Natosiedlung zu berücksichtigen und den Zaun zurückzuversetzen.
Doch was ist eigentlich mit der von der Stadt geforderten Herauslösung von zwei Wohnblocks aus dem Ankerzentrum? Die beiden Häuser sollten der Wohnnutzung zugeführt werden. Mehr darüber erfahren Sie hierim Premiumbereich von infranken.de