Ankerzentrum-Projekte sollen Integration fördern - jährlich 11.000 Euro
Autor: Redaktion
Bamberg, Freitag, 17. April 2026
Bamberg fördert Projekte rund um die ANKER-Einrichtung. Bis zum 17. Mai 2026 kann sich dafür beworben werden.
Die Stadt Bamberg veröffentlicht eine neue Förderrichtlinie zur Unterstützung von Projekten für ein gutes Zusammenleben und die frühe Integration in und um die ANKER-Einrichtung Oberfranken.
Hintergrund ist die Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Bamberg über den befristeten Weiterbetrieb der ANKER-Einrichtung Oberfranken bis zum 31. Dezember 2035. Bestandteil dieser Vereinbarung ist die jährliche Bereitstellung staatlicher Mittel zur Förderung des Zusammenlebens sowie zur Beratung und Unterstützung geflüchteter Menschen in der Einrichtung. Für Projektförderungen stehen jährlich 11.000 Euro zur Verfügung.
Ziel ist es, Projekte zu fördern, die Begegnung schaffen, Vorurteile abbauen und das Miteinander zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern der ANKER-Einrichtung, den angrenzenden Stadtteilen und der gesamten Stadtgesellschaft stärken.
"Gerade im direkten Miteinander entstehen Verständnis und Vertrauen. Mit der Förderung möchten wir gezielt Projekte unterstützen, die Brücken bauen und den Austausch zwischen den Menschen in der ANKER-Einrichtung und der Stadtgesellschaft stärken", betont Sozialreferent Jonas Glüsenkamp.
Welche Projekte gefördert werden können
Gefördert werden gemeinnützige und nicht kommerzielle Projekte, die entweder direkt auf dem Gelände der ANKER-Einrichtung oder im Stadtgebiet Bamberg – insbesondere in angrenzenden Stadtteilen – stattfinden. Unterstützt werden insbesondere niedrigschwellige Begegnungsangebote, Informations- und Orientierungsmaßnahmen, Sprach- und Teilhabeprojekte sowie gemeinsame Aktivitäten in den Stadtteilen. Beispiele hierfür sind Nachbarschaftscafés, Sprachcafés, Stadtteilrundgänge, Informationsabende, Sport- und Kulturveranstaltungen oder gemeinschaftliche Projekte wie Gärten oder Werkstätten.
Die Projekte müssen einen klar definierten Beginn und Abschluss haben und eigenständig durchgeführt werden. Dauerhafte Angebote oder bereits bestehende Maßnahmen auf dem Gelände der ANKER-Einrichtung sind nicht förderfähig. Die Förderung erfolgt als Kostenerstattung für unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten in Höhe von bis zu 3.500 Euro pro Projekt.
Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen und Initiativen mit Sitz und Wirkungskreis in Bamberg. Diese können sich unbürokratisch bis 17. Mai 2026 per E-Mail via inklusion@stadt.bamberg.de bewerben. Das Antragsformular ist auf der Webseite der Stadt Bamberg zu finden: www.stadt.bamberg.de/inklusion.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.