Ankerzentrum Bamberg ist für 14 Herkunftsländer zuständig
Autor: Sebastian Martin
Bamberg, Donnerstag, 02. August 2018
Verfahren von Asylsuchenden sollen in der Einrichtung in Bamberg weiterhin schnell durchgeführt werden. Die Regierung beantwortet wichtige Fragen zur AEO.
Die Aufnahmeeinrichtung Oberfranken im Osten von Bamberg ist jetzt ein Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentrum (Ankerzentrum). Offiziell lautet die Bezeichnung "Anker-Einrichtung Oberfranken" (AEO). Dort befinden sich derzeit 1434 Menschen - die maximale Kapazität von 1500 Plätzen soll eingehalten werden. Die Regierung von Oberfranken will auch auf eine humanitäre Unterbringung achten. Ein Überblick zur AEO.
1.Was ist das Ziel der Einrichtung?
Die Schaffung von sogenannten Ankerzentren dient laut Regierung von Oberfranken dem Ziel, noch effizientere und schnellere Asylverfahren zu erreichen, damit schnell Klarheit über den Ausgang des Asylverfahrens vorliegt. "Wird ein Asylbewerber anerkannt, kann so rasch wie möglich mit der Integration begonnen werden. Wird er abgelehnt, muss die Rückführung so schnell wie möglich durchgesetzt werden", erklärt Sprecher Jakob Daubner. In dieser Einrichtung werden demnach Asylbewerber sofort nach der Einreise bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens untergebracht. "Bei positiver Bleibeperspektive kann die Integration bereits in diesen Einrichtungen beginnen, die Verteilung auf die Kommunen erfolgt mit der Anerkennung." Abgelehnte Asylbewerber sollen dagegen möglichst direkt aus dem Ankerzentrum zurückgeführt werden.
2.Was ändert sich jetzt in Bamberg?
Relativ wenig, hört man Sprecher Daubner: In der Aufnahmeeinrichtung wurden laut ihm viele Erfahrungen gesammelt, die in das Konzept der Ankerzentren eingeflossen seien. "Es sind bereits alle Stellen, die für den Betrieb eines Ankerzentrums vorgesehen sind, vor Ort." So würden alle wesentlichen Behörden wie Unterbringungsverwaltung, Zentrale Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Bundesagentur für Arbeit, Jugendämter, Verwaltungsgerichte und Gesundheitsämter in den Ankerzentren gebündelt. "Ergänzt wird das bisher in der AEO existente Angebot um eine Asylverfahrensberatung sowie zusätzliche Erstorientierungskurse. Darüber hinaus wird perspektivisch das Sachleistungsprinzip noch intensiver umgesetzt."
3. Wird die Bundespolizei in die Abläufe des Ankerzentrums eingebunden?
"Die Bundespolizei wird nach aktuellem Stand keine Aufgaben in der AEO übernehmen", erklärt Sprecher Daubner.
4. Aus welchen Herkunftsländern kommen Asylbewerber, die in der AEO untergebracht sind?
Die AEO ist für 14 Herkunftsländer zuständig: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Iran, Georgien, Ghana, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Russische Föderation, Senegal, Serbien und Syrien. Seit August sollen zudem alle Ankerzentren für das Herkunftsland Nigeria zuständig sein. "Somit werden auch weiterhin Personen mit einer höheren Bleibewahrscheinlichkeit in der AEO untergebracht."
5. Was passiert mit Asylsuchenden, die kein Bleiberecht haben, aber von ihren Herkunftsländern nicht zurückgenommen werden?
Alle abgelehnten Asylbewerber können laut Auskunft der Regierung auch freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückzureisen. Es sei kein Staat bekannt, der seine Staatsangehörigen an der Einreise hindern würde. Einzelne Länder setzten aber die Mitwirkung des Asylbewerbers voraus. Mehr Informationen gibt die Regierung hierzu nicht.
6. Wird sich an der durchschnittlichen Verweildauer von Asylbewerbern etwas ändern?
"Jedes Verfahren führt zu einer Einzelfallentscheidung und kann daher unterschiedlich lange dauern", erklärt Daubner zu den Asylverfahren, die das Bamf bearbeitet. Im Durchschnitt sind Asylsuchende drei Monate in der AEO. "Wie sich die durchschnittliche Verweildauer entwickeln wird, lässt sich nicht prognostizieren."
7. Das Ombudsteam der Stadt mahnt dringend an, die Belegungsdichte in der AEO von maximal zehn Personen pro Wohnung einzuhalten (sieben Quadratmeter mindestens pro Bewohner) - wie ist derzeit die Belegung gestaltet?
Eine gesetzlich vorgegebene Mindestgröße für die Unterbringung gibt es laut Auskunft der Regierung nicht. Maßstab sei eine humanitäre Unterbringung. "Momentan ist die durchschnittliche Belegung der Wohnungen bei weniger als acht Personen pro Wohnung. Somit sind wir weit von der Maximalbelegung entfernt, die bei den größeren 115-Quadratmeter-Wohnungen 16 Personen umfasst und bei den kleineren 85-Quadratmeter-Wohnungen zwölf Personen. Selbst bei den beiden Maximalwerten wären jeweils die sieben Quadratmeter eingehalten", erklärt Daubner. 38 Wohnungen seien mit mehr als zehn Personen belegt. Es handele sich meistens um die größeren Wohnungen, in denen auch mehr Personen leben könnten. "Dies kommt beispielsweise vor, wenn sich nur wenige Personen einer Nation in der AEO befinden und diese aufgrund der homogenen Belegung zusammen untergebracht werden. Auch größere Familienverbände werden nicht auseinandergerissen, beziehungsweise werden mehrere Familien auch zusammen untergebracht."
8. Es wird auch kritisiert, dass viele Plätze in dezentralen Unterkünften leer stünden, warum werden diese nicht belegt?
In Oberfranken gebe es keine Leerstände in dezentralen Unterkünften, erklärt Sprecher Daubner dazu. Die Gemeinschaftsunterkünfte im Regierungsbezirk Oberfranken seien mit knapp 90 Prozent voll ausgelastet. "Aus organisatorischen Gründen ist bei Asyl-Unterkünften im Regelfall keine vollständige Belegung aller Betten planbar, so dass der Oberste Rechnungshof schon bei einer 85-prozentigen Belegung von einer vollständigen Auslastung ausgeht."