Angeklagter weist Schuld von sich
Autor: Jutta Behr-Groh
Bamberg, Freitag, 11. Januar 2013
Die Angaben des Opfers im Verfahren gegen einen 32-jährigen Mann wegen mehrfacher Körperverletzung wurden durch mehrere Zeugen untermauert. Das Urteil der Zweiten Strafkammer ist nicht vor dem 24. Januar zu erwarten.
"Ich habe ihr oft gesagt, sie soll die Beziehung beenden!" Doch ihre Freundin habe das nicht tun wollen, teils aus Angst vor ihm, teils auch, weil sie ihn geliebt habe. So beschrieb eine Zeugin im Prozess gegen Peter F. (Name von der Redaktion geändert) das Verhältnis, das ihre Schulfreundin zum Angeklagten hatte.
Seit Dienstag muss sich der 32-jährige F. vor der Zweiten Strafkammer des Landgerichts wegen zahlreicher Übergriffe auf seine gleichaltrige Lebensgefährtin verantworten.
Er soll ihr bei Auseinandersetzungen in ihrer Wohnung mit Faustschlägen und Tritten Gesichtsknochen und Rippen gebrochen, ihr Blutergüsse und Schwellungen zugefügt, sie wiederholt gewürgt und mit einer alten Machete am Hals verletzt haben.
Während die Verletzungen unstrittig sind - dokumentiert durch Fotos von der übel zugerichteten Frau und durch die Berichte behandelnder Ärzte und Operateure - weist F.
Die Staatsanwaltschaft hält F. dagegen für gemeingefährlich. Sie stützt ihre Anklage auf die Angaben des Opfers - eine arbeitslose Bambergerin, die nach eigenen Angaben medikamentenabhängig ist, viel Alkohol trinkt und Drogen nimmt.
Von mehreren Zeugen wurde sie am dritten Prozesstag als Persönlichkeit beschrieben, die nüchtern umgänglich ist, im Rausch aber schnell laut und aggressiv wird. "So lange sie clean waren, waren beide in Ordnung", sagte eine Nachbarin über das Opfer und dessen Lebensgefährten.
Der Angeklagte lebte von Ende Mai bis Mitte Dezember 2011 bei der Bambergerin, mit der er ein gemeinsames Kind (14) hat. Kurz vor seinem Einzug war er erst aus einer mehrjährigen Strafhaft entlassen worden.
Seine Anwesenheit hätte ihr anfangs gut getan, sagten Zeugen. Sie untermauerten die Aussage des Opfers, dass F. zunächst "total lieb" gewesen sei. So soll er darauf geachtet haben, dass die sehr schlanke Frau etwas aß.
Eine Bekannte war im Juni 2011 unfreiwillig Zeugin des ersten angeklagten Vorfalls. Nach ihrem Eindruck war das spätere Opfer betrunken oder berauscht und hat in diesem Zustand den Streit provoziert.
Der seiner Lebensgefährtin körperlich deutlich überlegene Mann soll die Frau auch bei späteren Gelegenheiten wiederholt mit Fäusten und Füßen traktiert, mit Worten wie "Hure" beschimpft und sie zudem bedroht haben, falls sie ihn verlassen würde.
Der wohl gefährlichste Angriff ereignete sich Anfang Dezember 2011: Da griff er der Anklageschrift zufolge im Streit zu einer Machete, einem im Wohn-Schlafraum deponierten "Erbstück" der Frau, und soll es ihr an den Hals gehalten haben. Todesangst habe sie in dieser Situation ausgestanden, hatte das Opfer selbst ausgesagt. Freundinnen wussten von diesem Vorfall.
Als "die Geschichte mit der Machete" ist auch einem Ermittlungsrichter noch die Vernehmung von Peter F. im Dezember 2011 gegenwärtig. Er eröffnete ihm damals einen Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Im jetzigen Verfahren geht es darum nicht mehr.
Vom Vorsitzenden Richter Manfred Schmidt nach seinem damaligen Eindruck von F. gefragt, sagte der Jurist: "Ich hatte den Eindruck, dass er sie (die Frau, die Red.) unglaubwürdig machen wollte." F. habe die Freundin als höchst verwirrte Person geschildert und sich als den dargestellt, der sich liebevoll um sie kümmerte.
Die Rippenbrüche habe er einem ehemaligen Freier seiner Lebensgefährtin zugeschrieben und - was die Machete angeht - behauptet, dass sie von ihr bei einem Streit "ins Spiel" gebracht wurde. Die Verletzung am Hals hätte die Frau wohl davongetragen, als man im Gerangel samt Machete aufs Bett gefallen sei. Alles in allem habe Peter F. die Vorfälle "ziemlich entgegengesetzt" zum Opfer dargestellt.
Die Verhandlung wurde bis 24. Januar unterbrochen. Dann will das Gericht noch eine letzte Zeugin und zwei Sachverständige hören. Das Urteil fällt möglicherweise am selben Tag.