Amtsgericht Bamberg verurteilt Frau für Geldwäsche mit Küchenmaschinen
Autor: Jutta Behr-Groh
Bamberg, Dienstag, 17. Januar 2017
Eine junge Frau stellte ihr Konto für angebliche Geschäfte mit Thermomix-Geräten zur Verfügung. Erst gab es Provision, nun ein juristisches Nachspiel.
Weder Richterin Daniela Kämmer noch Staatsanwalt Stefan Schäl mochten der Angeklagten abnehmen, dass sie damals arglos war. Doch der 29-jährigen Frau auf der Anklagebank in Sitzungssaal 028 des Amtsgerichts will nicht bewusst gewesen sein, dass es rechtswidrig war, was sie im Frühjahr 2016 gemacht hat: Sie stellte Unbekannten für angebliche Geschäfte mit Thermomix-Geräten ihre Bankverbindung zur Verfügung. Pro Verkauf, der über ihr Konto abgewickelt wird, sollte sie 100 Euro erhalten.
Scheinbar leicht verdientes Geld
Es funktionierte: Die zweifache Mutter verdiente 500 Euro in zwei Tagen. Umso teurer kam sie das juristische Nachspiel zu stehen. Am Dienstag wurde die 29-Jährige, die damals im nördlichen Landkreis Bamberg lebte, wegen Geldwäsche in fünf tatmehrheitlichen Fällen schuldig gesprochen. Weil sie schon wegen etlicher Vermögensdelikte mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und weil noch eine alte Geldstrafe offen war, fiel das neue Urteil relativ hoch aus: 18 Monate Freiheitsstrafe. Die Richterin setzte die Strafe in Übereinstimmung mit dem Staatsanwalt zur Bewährung aus, allerdings "mit Bedenken".
Die Angeklagte war geständig und reuig. Sie räumte sogar fünf Fälle der Geldwäsche ein, obwohl ihr nur drei nachgewiesen worden waren. Sie blieb aber dabei, nicht geahnt zu haben, dass sie sich im März 2016 auf etwas Illegales einließ.
"Freundliche Kredite" lockten
Wie es dazu kam, schilderte sie in der kurzen Beweisaufnahme. Sie sei damals finanziell klamm gewesen und habe "blöderweise" eine E-Mail aufgerufen, die sie im Spamfilter ihres Computers gefunden habe. Die unbekannten Absender versprachen "freundliche Kredite" und boten das Geschäft an, auf das sich die Oberfränkin schließlich einließ. Dazu musste sie nur ein Internetformular mit den von ihr erbetenen Daten ausfüllen. Schon wenig später sei die erste Einzahlung in Höhe von 895 Euro auf ihrem Konto eingegangen. Insgesamt fünf Mal verzeichnete sie in zwei Tagen den Eingang eines Betrags in derselben Höhe.
Geldübergabe auf Parkplatz
Wie es per Internet vereinbart war, hob die Frau das Geld - bis auf ihre Provision - ab und brachte es an einem Abend zu einem Firmenparkplatz in Bamberg. Dort wurde sie von einem ihr nicht bekannten Mann erwartet, der das Geld entgegennahm. Der Empfänger soll Peter Schmidt heißen. Die Angeklagte beschrieb ihn als einen eher kleinen, grauhaarigen und seriös gekleideten Mann.Zu weiteren betrügerischen Geschäften kam es nicht, weil die Polizei das Konto der Frau bald unter Geldwäsche-Verdacht sperren ließ. Da erst will ihr gedämmert sein, dass sie eine Dummheit begangen hat, sagte sie vor Gericht aus. Jenen Peter Schmidt und weitere Hintermänner wurden laut Staatsanwaltschaft nicht ermittelt.
Namentlich bekannt sind der Justiz die fünf Personen, die jeweils 895 Euro verloren haben. Sie alle hatten offenbar auf einen Thermomix zum Schnäppchenpreis spekuliert. Im seriösen Handel kostet so eine Multifunktionsküchenmaschine, wie sie sie zu kaufen glaubten, deutlich über 1000 Euro.
Geldwäsche-Delikte sind im Alltag der Bamberger Staatsanwaltschaft gar nicht so selten, sagte Anklagevertreter Stefan Schäl am Rand des Verfahrens. Die meisten Fälle würden aber auf dem Wege eines Strafbefehls erledigt, zumal bei Personen, die erstmals straffällig geworden sind.
Im konkreten Fall stand mit der 29-Jährigen eine Frau vor Gericht, die aus elf Vorstrafen noch nicht die nötigen Lehren gezogen zu haben scheint. Dennoch: Staatsanwalt und Richterin waren sich am Ende einig, dass die Angeklagte eine letzte Chance verdient hat, sich zu bewähren. Anders als zur Tatzeit hat sie jetzt einen Arbeitsplatz, ein festes Einkommen und Aussicht auf eine Festanstellung. Diese Möglichkeit wollte man der Mutter, die ihre beiden kleinen Kinder alleine groß zieht, nicht nehmen.