23-Jähriger aus dem Raum Bamberg gibt Vergewaltigung zu
Autor: Jutta Behr-Groh
Bamberg, Donnerstag, 12. Januar 2017
Ein 23-Jähriger aus dem Raum Bamberg war wegen Vergewaltigung in zwei Fällen angeklagt. Das Verfahren ging überraschend schnell zu Ende.
Ein zweistündiges Rechtsgespräch war der Schlüssel zu einem kurzen Prozess am Donnerstag vor dem Landgericht. Angesetzt auf vier Verhandlungstage zwischen dem 12. und 24. Januar ging das Verfahren gegen Daniel S. (Name von der Redaktion geändert) aus dem Landkreis Bamberg binnen eines Tages zu Ende.
Er wurde am späten Donnerstag Nachmittag wegen Vergewaltigung in einem Fall sowie wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.
Opfern die Vernehmung erspart
Ohne sein Geständnis, das eine Verständigung zwischen dem Gericht, Verteidiger Christian Reimesch, Staatsanwalt Christian Schorr und Nebenkläger-Vertreter Thomas Drehsen möglich gemacht hatte, wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen. So aber rechnete es die Zweite Strafkammer dem Angeklagten hoch an, dass er den beiden Opfern und Nebenklägerinnen durch sein Geständnis eine umfangreiche und belastende Befragung vor Gericht erspart hat.
Angeklagt war der bislang unbescholtene junge Mann der Vergewaltigung in zwei Fällen. Vom ersten Vorfall, der sich im April 2015 im Umfeld einer Discothek in Hallstadt zugetragen hat, gibt es sogar ein Video. S. hat es ohne Einverständnis der 18-Jährigen gedreht, mit der er damals in einem Abstellraum intensiven Geschlechtsverkehr hatte.
"Eine sehr unschöne Sache"
Für den heimlich gedrehten Film sprach ihn die Kammer der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes schuldig. Die Frage, ob er sich im April 2015 auch der Vergewaltigung schuldig gemacht hat, stellte sich am Ende des Verfahrens nicht mehr: Es war Teil der Verständigung, dass dieser Vorwurf eingestellt wurde. Was vor fast zwei Jahren passiert ist, sei in jedem Fall "eine sehr unschöne Sache" gewesen, sagte Schmidt. Er machte deutlich, dass S. von der damals geltenden Rechtslage profitiert. Heute gilt im Sexualstrafrecht "nein ist nein".
Die zweite Tat, um die es ging, passierte im Juni 2016 am Rande des Ebinger Seefestes. Laut Anklageschrift stellte S. an dem Abend wiederholt einer 23-Jährigen nach. Als sie irgendwann nachts einwilligte, mit ihm das Bar-Zelt zu verlassen, zog er sie weiter weg vom Festgeschehen und hinter das Vereinsheim. Gegen ihren ausdrücklichen Willen kam es dort zu sexuellen Handlungen bis zum Geschlechtsverkehr.
Der Angeklagte stritt das Geschehen in beiden Fällen nicht ab. Er sei jeweils beteiligt gewesen, räumte er zu Prozessbeginn ein. Sein Tateingeständnis kam jedoch erst, nachdem ihm die Kammer als Gegenleistung eine vergleichsweise milde Gesamtstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren in Aussicht gestellt hatte.
Bei den Frauen entschuldigt
Bei der Verständigung, landläufig auch Deal genannt, spielte ein von der Verteidigung angebotener Täter-Opfer-Ausgleich eine zentrale Rolle. Der 23-Jährige hat sich bei den beiden Frauen entschuldigt und ist bereit, an jede 10 000 Euro zu zahlen. Zu Gunsten des Angeklagten werteten es die Richter zudem, dass S. jeweils alkoholisch enthemmt war und dass er sich mit der Vorstrafe erhebliche berufliche Nachteile eingehandelt hat. Gegen den jungen Mann aus besten Hause sprachen vor allem zwei Umstände. Zum Einen die gravierenden Folgen für die Frauen: das jüngere Opfer leidet den Akten zufolge nach 37 psychotherapeutischen Sitzungen und zwei stationären Klinikaufenthalten noch unter der Tat. Zum Anderen, dass der Angeklagte nach dem Vorfall im April 2015 kurz in Untersuchungshaft war und anscheinend nichts daraus gelernt habe. "Die Warnfunktion war sehr begrenzt", musste er sich vom Vorsitzenden Richter vorhalten lassen.
Schmidt redete Daniel S. auch sonst ins Gewissen. Er müsse seinen Umgang mit Frauen dringend ändern: "Nein ist nein, antatschen geht nicht mehr!" Und er müsse sich beim Feiern und Alkohol in den Griff bekommen, "auch wenn es Freibier gibt".