13-Jähriger springt am Bamberger Bahnhof aus fahrendem Zug
Autor: Anna Lienhardt
Bamberg, Donnerstag, 16. Oktober 2014
Ein 13-Jähriger aus dem Landkreis Lichtenfels hatte am Mittwochnachmittag in Bamberg sehr viel Glück: Der Jugendliche sprang am Bamberger Hauptbahnhof aus einem fahrenden Zug, verletzte sich aber nur oberflächlich.
Ein Bahnsprecher bringt es auf den Punkt: "Dieser Junge hat echt Glück gehabt. Das hätte viel schlimmer ausgehen können." Am Mittwoch hat ein 13-Jähriger in einem bereits anfahrenden Zug im Bamberger Bahnhof eine Tür geöffnet und ist bei etwa 15 km/h aus dem Zug gesprungen. Als Grund gab er nachher an, dass er aus Versehen in den falschen Regionalexpress eingestiegen sei. Gegen 14.30 Uhr hatte die Bundespolizei eine Meldung der Deutschen Bahn erreicht, dass ein ausfahrender Zug im Bamberger Hauptbahnhof eine Bremsung einleiten musste, weil ein Junge herausgesprungen war. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Würzburg fand kurz darauf den 13-Jährigen am Bahnsteig.
In den falschen Zug eingestiegen
Wie sich herausstellte, wollte der Junge aus dem Landkreis Lichtenfels in Richtung Coburg fahren, war allerdings in den Zug in Richtung Schweinfurt eingestiegen. Als er dies bemerkte, entriegelte er kurz nach Verlassen des Bamberger Hauptbahnhofs eine Tür des fahrenden Zuges und sprang ins Freie. "Der Junge hat die Notentriegelung missbräuchlich gezogen. Dadurch springen die Türen einen Spalt auf und man kann sie mit Muskelkraft öffnen", erklärt der Bahnsprecher. Eigentlich dürfte man die Notentriegelung erst nach der Notbremse ziehen - im Notfall.
Junge noch nicht strafmündig
Glücklicherweise zog sich der Schüler lediglich oberflächliche Schürfwunden zu. Die Bundespolizisten brachten den Jungen auf die Wache und ließen ihn von seiner Mutter abholen. Die Beamten belehrten Mutter und Kind über die Gefahr, in die sich der Junge begeben hatte.
Ein solcher Sprung kann mit schweren oder tödlichen Verletzungen enden, da nicht nur Züge auf den Nebengleisen fahren, sondern auch Oberleitungsmasten und andere Hindernisse zwischen den Gleisen stehen. Zudem hätte sich der Junge des Missbrauchs von Nothilfeeinrichtungen und des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr strafbar machen können. Doch mit 13 Jahren ist er noch strafunmündig und es blieb bei der Belehrung.
Durch den Vorfall kam es zu geringfügigen Zugverspätungen.