Druckartikel: Zum Jahreswechsel wird es laut und bunt

Zum Jahreswechsel wird es laut und bunt


Autor: Annett Lüdeke

Bad Kissingen, Donnerstag, 28. Dezember 2017

Das Silvester-Feuerwerk kann ein echter Hingucker sein. Aber ein paar Regeln sind zu beachten.
Wer Feuerwerk selbst abbrennen möchte, muss eine Reihe von Regeln einhalten. Zugucken ist aber in jedem Fall erlaubt.Foto: Archiv/Peter Rauch


Die Vorbereitungen für Silvester dürften in den meisten Haushalten schon laufen. Noch bis einschließlich 31. Dezember dürfen Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper gekauft werden. Auch für die unterfränkische Polizei ist Silvester eine Zeit des Hochbetriebs, wie Kathrin Thamm, Pressesprecherin am Polizeipräsidium Unterfranken, deutlich macht. "Die Schichten der einzelnen Dienststellen werden verstärkt im Dienst sein, um auf alle anfallenden Einsätze in Stadt und Landkreis vorbereitet zu sein", heißt es in der Pressemitteilung.

Erfahrungsgemäß sei die Zahl der Einsätze hoch. In der Neujahrsnacht von 2016 auf 2017 gab es für die Unterfränkische Polizei mehr als 100 Einsätze mit direktem Bezug zu Silvester. Bis 24 Uhr waren 70 Einsätze zu verzeichnen, danach mussten die Ordnungshüter bis 7 Uhr weitere 241 Mal anrücken, oft zu Streitigkeiten, Sachbeschädigungen und zur Unterstützung des Rettungsdienstes.

"Der gewissenhafte Umgang mit dem Feuerwerk fängt bereits beim Verkaufspersonal in den Verkaufsstätten an", sagt dazu Pressesprecher Johannes Hardenacke in einer Mitteilung der Regierung von Unterfranken. "Wer Raketen und Böller der Kategorie F2 an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre abgibt, bringt diese in Gefahr und macht sich strafbar." Der Verkauf an Jugendliche sei auch dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegen sollte.

Auf die Gefahr schwerer Unfälle weist die Polizei schon im Vorfeld hin. Leider komme es trotz dieser regelmäßigen Warnung im Vorfeld an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet beziehungsweise illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden.

Passiert ein Unfall, bleiben oftmals an den Händen Beeinträchtigungen zurück. "Handverletzungen durch Böller sind oft so schwer, dass sie die Lebensqualität des Patienten langfristig einschränken können", sagt Prof. Dr. Jörg van Schoonhoven, Chefarzt der Klinik für Handchirurgie am Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt. "Meist bleiben Einschränkungen zurück, die sowohl Funktionen wie Halten oder Greifen betreffen als auch den Tastsinn der Hand."

Daher rufen Handchirurgen und Unfallchirurgen dazu auf, verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen. "Die wichtigste Regel lautet, Feuerwerkskörper ausschließlich im Fachhandel zu kaufen und keine Produkte aus unsicheren Quellen zu nutzen", warnt der Handchirurg. "Am besten sollten nur Feuerwerkskörper verwendet werden, die gar nicht in der Hand gezündet werden."

Schwere Handverletzungen werden laut Rhön-Klinikum Campus Bad Neustadt in der Silvesternacht regelmäßig in den Notfallambulanzen der Kliniken behandelt. Betroffen sind zumeist junge Männer zwischen 15 und 30 Jahren, eine weitere Risikogruppe sind 50- bis 60-jährige Männer. Zu den häufigsten Verletzungen zählen dabei tiefe Verbrennungen, abgetrennte Finger oder Fingerglieder. Die schwersten Folgen, wie eine zerstörte Hand, verursachen selbst "gebastelte" oder außerhalb des Fachhandels erworbene Böller. Diese sind besonders gefährlich, da sie zu früh oder viel stärker explodieren können als erwartet.

Problematisch wird es auch, wenn sich Menschen unter dem Einfluss von Alkohol am Zünden der Feuerwerkskörper versuchen. "Wer pyrotechnische Gegenstände zünden möchte, sollte dies nicht alkoholisiert tun. Die polizeiliche Erfahrung zeigt uns, dass so viele unnötige Unfälle und Verletzungen vermieden werden können", erklärt Kathrin Thamm. Wer an Neujahr mit einer Schreckschusswaffe schießen möchte, braucht eine Schießerlaubnis nach dem Waffengesetz. Wer pyrotechnische Gegenstände mit derartigen Waffen ohne Erlaubnis verschießt, begeht einen Verstoß nach dem Waffengesetz. "Das Führen einer solchen Waffe ohne Waffenschein steht ebenfalls unter Strafe", heißt es in der Pressemitteilung.

"Gerade wenn Feiernde den Genuss von Alkohol übertreiben, kann dies zu Problemen - für sich und andere - führen", weist Kathrin Thamm auf weitere Folgen des Alkoholkonsums hin. An mancher Stelle komme es durch die enthemmende Wirkung zu Gewaltstraftaten wie Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen. Andere geraten durch den Alkohol in eine hilflose Lage und benötigen folglich medizinische Versorgung durch den Rettungsdienst. "Und zuletzt noch eine dringende Bitte der Polizei: Lassen Sie nach dem Konsum von Alkohol unbedingt das Auto stehen. Auch wenn Sie glauben, nur wenig getrunken zu haben oder noch fit zu sein."

Tipps für die Silvesternacht:

Zu beachten sind entsprechende Regelungen, die von Städten und Gemeinden verhängt werden können, zum Beispiel ein Abbrennverbot von Pyrotechnik an bestimmten Plätzen. Das Zünden von Feuerwerk oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist aus Gründen der Rücksichtnahme grundsätzlich untersagt.

Geprüftes Feuerwerk ist gekennzeichnet mit eine Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Auf dem Etikett ist auch die Einstufung in eine der beiden Kategorien erkennbar. Kategorie I steht für Kleinstfeuerwerk wie Boden- und Tischfeuerwerk sowie Wunderkerzen und darf auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden. Die Kategorie II steht für Kleinfeuerwerk und umfasst die gängigen Raketen, Feuertöpfe, Knaller, Fontänen und so weiter. Dieses Feuerwerk darf erst ab 18 Jahren erworben werden. Die Feuerwerksartikel dürfen nur am 31. Dezember 2017 und 1. Januar 2018 im Normalfall ganztägig abgebrannt werden.

Die Regierung von Unterfranken erklärt: Hände weg von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern oder im Ausland, zumeist in Osteuropa oder Asien, erworbenen billigen Knallern. Sowohl der Selbstbau, als auch der Import illegaler Böller ist verboten.

Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist laut Regierung von Unterfranken die Gebrauchsanweisung zu lesen. Gefahrenhinweise sind unbedingt zu beachten. Das Feuerwerk sollte standsicher aufgestellt werden. Bei Fehlzündungen ("Blindgänger") sollten auf keinen Fall Nachzündversuche unternommen werden.

Die Polizei appelliert an alle Eltern, den Alkoholkonsum ihrer Sprösslinge möglichst im Blick zu haben. Insbesondere Jugendliche sind laut Polizei in den Silvesternächten der vergangenen Jahre häufig stark alkoholisiert aufgefallen und mussten ihren Eltern in desaströsem Zustand übergeben und teilweise wegen einer Alkoholvergiftung in Kliniken betreut werden.