Windkraft-Regionalplan für Main-Rhön muss warten
Autor: Benedikt Borst
Bad Kissingen, Mittwoch, 22. April 2015
Die 10-H-Abstandsregel und eine unklare Rechtslage verhindern, dass der Regionalplan Main-Rhön für Windkraft fortgeschrieben wird. Die hiesigen Kommunen warten auf eine Entscheidung aus München.
Am Bau von Windkraftanlagen scheiden sich in der Region nach wie vor die Geister. Kommunen in der Rhön wie beispielsweise Zeitlofs würden gern Windräder bauen, dürfen aber nicht. Der Regionalplan Main-Rhön schließt den Bau in Landschaftsschutzgebieten aus. "Wir haben den Wind und bei uns geht nichts", beschwert sich Zeitlofs Bürgermeister Wilhelm Friedrich (CSU). Die Gemeinde setzt sich für einen Windpark im Roßbacher Forst ein.
Natürlich dürfe das Landschaftsschutzgebiet nicht verspargelt werden, aber Anlagen in Randgebieten sollten möglich sein. Friedrich hofft, dass der Regional-Plan in Sachen Windkraft fortgeschrieben wird und Flächen ausweist, auf denen Zeitlofser Anlagen möglich sind. "Wir warten ab, was bei der Fortschreibung herauskommt. Wir sind das Warten gewohnt", sagt der Bürgermeister.
Fortschreibung auf Eis gelegt
Andere Kommunen wären dagegen froh, wenn sie künftig weniger berücksichtigt würden. "Diese Zerrissenheit gibt es überall", sagt Thomas Schoenwald, Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön.
Der Planungsausschuss des Verbandes hat sich auf seinem Treffen am Dienstag zum Thema Windkraft beraten.
Grundsätzlich ist zwar in Aussicht gestellt, dass das Kapitel fortgeschrieben wird, allerdings ist das laut Schoenwald im Moment nicht ratsam. Grund sei die derzeitig unklare Rechtslage. Man wolle mit der Fortschreibung abwarten bis anhängige Gerichtsverfahren vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München geklärt wurden. Die Kommunen, die auf eine Fortschreibung warten, müssen sich also weiter gedulden.
/> Höchstrichterliche Entscheidung
Die Gemeinde Rannungen hat ein Normenkontrollverfahren eingeleitet, in dem die ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraft angefochten werden. Antragsteller für Windräder aus Bad Bocklet klagen gegen den Landkreis Bad Kissingen. Das Landratsamt hatte den Bau unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass der Regionalplan an der Stelle Windräder ausschließt.
"Die Antragsteller haben vor dem Verwaltungsgericht Würzburg verloren", berichtet Schoenwald. Allerdings wurde das Berufungsverfahren in München zugelassen. "Wenn festgestellt wird, dass wir einen Fehler gemacht haben, müssen wir den in der Fortschreibung natürlich beheben."
Der ohnehin komplexe Sachverhalt wird durch die neue sogenannte 10-H-Abstandsregel des Freistaates weiter verkompliziert.