Was kann dieser Doppelwumms?
Autor: Ellen Mützel
LKR Bad Kissingen, Donnerstag, 20. Oktober 2022
Wegen der derzeitigen Wirtschaftlichen Lage und dem bangen Blick in den Winter hat die Regierung Entlastungspakete geschnürt und einen Abwehrschirm gespannt. Was steckt dahinter - und hilft es, wo es soll?
Im vergangenen Jahr sprach Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) davon, "mit Wumms aus der Krise" zu kommen. Nun spricht er von einem "Doppelwumms", wenn er von den Entlastungspaketen und dem wirtschaftlichen Abwehrschirm spricht. Doch was genau war jetzt noch mal was?
1. Entlastungspaket (13 Milliarden Euro)
Das erste Entlastungspaket verkündete die Bundesregierung bereits am 23. Februar, einen Tag vor dem russischen Angriff. Schon zuvor waren die Energiepreise gestiegen, die Inflation stieg. Darunter: Wegfall der EEG-Umlage, Erhöhung der Pendlerpauschale und des monatlichen Kinderzuschlags. Wohngeldempfängerinnen und -empfänger, Studierende und Azubis sollten doppelt so viel an Heizkostenzuschuss bekommen wie geplant.
2. Entlastungspaket (~15 Milliarden Euro)
Das zweite Entlastungspaket wurde am 19./20. Mai beschlossen: Einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige bekommen eine einmalige (steuerpflichtige) Energiepreispauschale von 300 Euro brutto.
Außerdem gibt es einen Kinderbonus als Einmalzahlung (100 Euro pro Kind), eine Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen (200 Euro) und eine für Arbeitslosengeldempfänger (100 Euro). Daneben ein Tankrabatt durch Senkung der Energiesteuer und das 9-Euro-Ticket. Es soll Teil des vom Finanzminister angekündigten Ergänzungshaushalts sein.
3. Entlastungspaket (56 Milliarden Euro)
Hierauf einigte sich die Koalition am 4. September: Es umfasst, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schon ab 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das entlastet Erwerbstätige. Der Sparer-Pauschbetrags steigt auf 1000 Euro: Das stärkt die private Altersvorsorge.
Die Home-Office-Pauschale verbessert sich. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie (bis zu 3000 Euro) zahlen. Auch der Ausbau von PV-Anlagen soll ab Januar einfacher sein. Um ein weiteres Jahr gibt es den Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen.
Wirtschaftlicher Abwehrschirm
Das 200-Milliarden-Euro-Paket umfasst zum einen eine Strompreisbremse. Die Regierung will das Stromangebot vergrößern, um es zu verbilligen und gleichzeitig den Energieverbrauch zu senken. Weil sich der Strompreis außerdem nach dem teuersten Erzeuger, also Gas, richtet (Merit-Order), erlangen andere Erzeuger derzeit hohe Zufallsgewinne. Diese will die Regierung abschöpfen und den Basisverbrauch für Private wie Unternehmen subventionieren.