Volljährig: Wer zahlt jetzt?
Autor: Carmen Schmitt
Bad Kissingen, Freitag, 30. Sept. 2016
Wenn junge Flüchtlinge auch nach ihrem 18. Geburtstag betreut werden, zahlt der Freistaat nicht mehr. Das Rundumpaket brauchen aber die wenigsten.
Endlich 18! Grund zum Feiern, werden die meisten denken. Doch: Nicht für jeden. Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge volljährig sind, müssen sich Landkreis und Kommunen umstellen. Der Hintergrund: Für die Betreuung von jugendlichen Flüchtlingen, die alleine nach Deutschland kommen, zahlt der Freistaat. Sind sie erst einmal 18, ist damit Schluss. Müssen die jungen Erwachsenen weiterhin betreut werden, kommt der Staat dafür nicht mehr auf. Der Bezirk ist gefragt - und durch die Umlage letztlich die Landkreise und die Kommunen. Wie reagiert der Landkreis Bad Kissingen in dieser Situation?
Wenn wir am 1. Januar zum Jahreswechsel anstoßen, feiern viele Flüchtlinge ihren Geburtstag. Der Einfachheit halber. In vielen Ländern spielt der genaue Geburtstag keine große Rolle, manchmal gibt es in den Herkunftsländern eine andere Zeitrechnung, in einigen Fällen kommen Menschen ohne Papiere in Deutschland an - der 1. Januar als Geburtstag - aus bürokratischer Sicht einheitlich und praktisch. So kommt es, dass auch im Landkreis elf der 62 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge an Neujahr 18 Jahre alt werden. Wenn die weiterhin betreut werden müssen, bekommt von da an jemand anderes die Rechnung.
Kommunen indirekt beteiligt
Der Freistaat trägt die Kosten für die Kinder und Jugendlichen solange bis sie volljährig sind. Von da an bekommt der Bezirk die Rechnung, wenn die jungen Erwachsenen weiter unterstützt werden müssen. Der Bezirk legt die Kosten per Bezirksumlage auf die Landkreise um und die wiederum auf die Kommunen. Indirekt werden die letztlich mit der Kreisumlage beteiligt. Gemeinsam wollen sie allerdings bewirken, dass die Kosten von der Staatsregierung übernommen werden.Sechseinhalb Millionen Euro hat der Landkreis für 2016 in seinem Haushaltsplan für die Flüchtlingshilfe eingestellt. Damals ging man davon aus, dass im Jahr 2016 weit mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Landkreis ankommen als es heute der Fall ist, sagt Steffen Höffler, Pressesprecher des Landratsamtes.
Ob die jungen Flüchtlinge auch nach ihrem 18. Geburtstag betreut werden müssen oder nicht entscheidet der Allgemeine Soziale Dienst. Der beurteilt jeden Einzelfall und entscheidet ob und wie lange man sich um einen jungen Erwachsenen kümmern muss. Der überwiegende Teil der jungen Flüchtlinge im Landkreis, 60 Prozent, braucht keine Hilfe mehr, heißt es aus dem Landratsamt Bad Kissingen auf Anfrage. Jeder vierte wird dagegen auch nach seinem 18. Geburtstag betreut. Im Schnitt drei Monate bis zu einem halben Jahr. Aber: Jugendhilfe ist höchstens bis zum Alter von 21 Jahren möglich. 13 der 62 jungen Flüchtlinge im Landkreis sind älter als 18 und weiterhin in dem Hilfsprogramm. Die Betreuung fällt ganz unterschiedlich und individuell aus.