Volle Härte des Gesetzes für Internetbetrüger
Autor: Sigismund von Dobschütz
Bad Kissingen, Sonntag, 29. August 2021
Ein 24-Jähriger betrog im Internet und flog auf. Schon in der Vergangenheit war er kein unbeschriebenes Blatt. Die Folgen treffen den jungen Mann jetzt mit voller Härte.
Es war nicht das erste Mal. Deshalb bekam ein 24-jähriger Internetbetrüger diesmal die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Wegen Vortäuschung falscher Tatsachen und Verschaffung eines Vermögensvorteils wurde der Angeklagte vom Bad Kissinger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung, zum Wertersatz und zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.
"Ich habe mir nicht anders zu helfen gewusst", versuchte der 24-Jährige seine Tat zu entschuldigen. "Ich brauchte damals Geld." Wegen Corona und einer Verletzung am Finger hatte er seinen Job verloren. Reumütig gab er vor Gericht zu, einen "großen Fehler gemacht" und auch in der Vergangenheit schon "einiges angestellt" zu haben. "Jetzt will ich mein Leben in ordentliche Bahnen lenken."
Im Mai vergangenen Jahres hatte der Angeklagte über eine Internetplattform einen Thermomix für 675 Euro zum Kauf angeboten, der neuwertig das Doppelte kosten kann. Die Käuferin überwies prompt das Geld auf das angegebene Konto.
Doch der Thermomix wurde vom Angeklagten nicht geliefert. Er besaß auch gar kein solches Küchengerät. Nachdem die Käuferin ihn mehrfach zur Rückzahlung des Geldes gedrängt hatte, versprach er ihr wiederholt, dies in Raten tun zu wollen. "Sie wussten doch, dass Sie kein Geld auf dem Konto hatten", wies ihn die Richterin auf seinen Schuldenstand hin, über dessen Höhe der Angeklagte damals keinen Überblick hatte. Erst in der Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung stellte sich kürzlich eine Summe von 10 000 Euro heraus.
Schon 2019 war der Angeklagte wegen Internetbetrügereien in drei Fällen mit minderen Einzelbeträgen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Noch immer hat er seine Bewährungsauflage von 1 000 Euro ratenweise abzuzahlen. Diese monatlichen Zahlungen blieben kürzlich aus. An diesem Punkt der Verhandlung merkte die Richterin an, dass dieser Fall aufgrund einschlägiger Vorstrafen auch als gewerbsmäßiger Betrug gesehen werden könne.
Der Staatsanwalt sah dies auch so und beantragte wegen Betrugs in besonders schwerem Fall eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die Schadenswiedergutmachung und die Übernahme der Verfahrenskosten. Der Angeklagte habe sich durch seine Internetbetrügereien eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffen wollen. Besonders schwerwiegend sei, dass er einschlägig vorbestraft ist, noch unter Bewährung steht und dieser Betrugsfall nur sieben Monate nach dem Urteil aus 2019 begangen worden sei. Dies und der hohe Schuldenstand des Angeklagten würden keine günstige Sozialprognose zulassen, weshalb die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
"Es ist zwar das gleiche Tatmuster wie 2019, aber es ist kein besonders schwerer Fall", widersprach ihm der Verteidiger. Außerdem lägen beide Taten eineinhalb Jahre auseinander. Jetzt habe sein Mandant wieder eine geregelte Arbeit. "Er versucht sein Leben in den Griff zu bekommen." Der Rückfall sei zwar während der laufenden Bewährung erfolgt, musste auch der Verteidiger bestätigen, bat aber dennoch um "Gnade vor Recht" und die Strafaussetzung zur Bewährung.