Tagespflege im Biedermeierhof beginnt am 1. Dezember
Autor: Sigismund von Dobschütz
Bad Bocklet, Donnerstag, 05. November 2020
Bad Bocklets Marktgemeinderäte sprechen sich einstimmig für eine Abweichung von der gültigen Stellplatzsatzung aus: Die Rechtsprüfung fällt für das "Wohnen für jedermann" positiv aus.
Die Tagespflege Rhön im umgebauten Biedermeierhof wird nun nach einvernehmlich geregelter Stellplatzfrage am 1. Dezember ihren Dienst aufnehmen. Ab Januar werden auch die 19 Appartements zur Vermietung bereitstehen. Dies teilte Inhaber Reiner Benkert auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Zuvor hatte sich der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig für eine Abweichung von der gültigen Stellplatzsatzung ausgesprochen.
Trotz wohlwollender Unterstützung des Marktgemeinderats war bis zuletzt die Frage der Stellplatzzahl strittig geblieben. Statt der am Biedermeierhof verfügbaren 22 Plätze waren nach Umwandlung des ursprünglich geplanten Service-Wohnens in ein "Wohnen für jedermann" vom Eigentümer plötzlich 35 Stellplätze nach der in Bad Bocklet gültigen Verordnung nachzuweisen. Deshalb hatte Benkert eine Abweichung von der Verordnung beantragt. Der Gemeinderat hatte seine Entscheidung darüber in seiner vorigen Sitzung vertagt, um der Verwaltung die Möglichkeit einer Rechtsprüfung zu geben.
Nutzung, nicht Größe
Am Dienstag legte nun Tatjana Büttner dem Gemeinderat das Ergebnis vor. Demnach ist die vom Gemeinderat gewünschte Änderung der geltenden Satzung mit Unterscheidung zwischen Wohnungen (1,5 Stellplätze) und Einzimmer-Appartements (ein Stellplatz) wenig sinnvoll, da selbst dann nicht alle vorstellbaren Ausnahmen von der Regel berücksichtigt werden. Deshalb ist diese Unterscheidung weder in der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages noch in den Stellplatzsatzungen aller anderen Landkreisgemeinden enthalten. Amtliche Garagen- und Stellplatzverordnungen richten sich ausschließlich nach der Nutzung und nicht nach Größe der Wohneinheit, berichtete Büttner.
Deshalb schlug die Verwaltung nach erfolgter Abstimmung mit dem Landratsamt dem Gemeinderat vor, wie gewünscht eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 9 der Bockleter Satzung wegen "unbilliger Härte" zu erteilen. In diesem Fall wären dann für den Bereich der Tagespflege sechs Stellplätze und für die 19 Einzimmer-Appartements mit unterschiedlicher Größe zwischen 20 und 28 Quadratmetern jeweils nur ein Stellplatz, somit insgesamt nur 25 statt der bisher geforderten 35 Plätze nötig. Da bereits 22 Plätze am Biedermeierhof vorhanden sind, braucht der Eigentümer lediglich die drei fehlenden Plätze finanziell abzulösen. Der Gemeinderat, der sich bereits vor zwei Wochen auf diese Lösung geeinigt hatte, stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.
Freude über Ausnahmeregelung
Eigentümer Reiner Benkert, der bisher Niederlassungen in Bad Kissingen, Hammelburg und Schweinfurt betreibt, freute sich über die Ausnahmeregelung und bestätigte auf Nachfrage unserer Zeitung, dass die für 38 Gäste zugelassene Tagespflege im Erdgeschoss nun endlich am 1. Dezember ihren Betrieb aufnehmen wird, da die sechs Mitarbeiter längst bereitstehen. Die 19 Appartements in den beiden Obergeschossen müssen noch sanitärtechnisch auf heutigen Stand gebracht werden: Künftig werden alle Appartements über eine eigene Nasszelle mit Dusche/WC verfügen, wozu hausintern die Ver- und Entsorgungsleitungen teilweise neu verlegt werden müssen. Die Investitionssumme beziffert Benkert mit etwa 100.000 Euro. Ab Januar sollen die Appartements dann Senioren angeboten werden, die bei Bedarf auch die Tagespflege im Erdgeschoss nutzen können.