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Staatsanwalt widerspricht im Fall Laudenbach


Autor: Ralf Ruppert

Bad Kissingen, Montag, 08. Dezember 2014

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat der Darstellung von Laudenbachs Rechtsanwalts widersprochen, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft eine vorzeitige Reststrafaussetzung im Rahmen einer "Absprache" zugesagt hätten.
Karl-Heinz Laudenbach bleibt weiter in U-Haft. Foto: Archiv


"Eine solche Darstellung entspricht weder dem Verlauf der Hauptverhandlung noch dem, was rechtlich zulässig wäre", teilte Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Würzburg, am Montag auf Nachfrage klar. Vereinbarungen über eine Reststrafaussetzung könnten nicht zulässiger Gegenstand einer "Absprache" im Sinne des Strafgesetzbuches sein. Zudem würden weder die Kammer, noch der Sitzungsstaatsanwalt über die Reststrafaussetzung entscheiden. rr