Druckartikel: Satzungsänderung beim Fußballverband

Satzungsänderung beim Fußballverband


Autor: Peter Balthasar

Bad Kissingen, Donnerstag, 06. Februar 2014

Rechtzeitig vor den Kreis- und Bezirkstagen, die im Bayerischen Fußballverband in diesem Frühjahr anstehen, hat das Verbandspräsidium einen Passus in der Geschäftsordnung geändert, der die Neuwahl von Funktionären betrifft.
Will kostspielige und kräfteraubende Kreistage verhindern: Bezirksvorsitzender Jürgen Pfau. Foto: Archiv/Tobias Köpplinger


Nach der bisherigen Regelung war es so, dass der zu wählende Kreisvorsitzende schon eine Funktion innerhalb des Verbandes ausgeübt haben musste, zum Beispiel Kreisspielleiter war. Bekamen der oder die Kandidaten beim Kreistag keine Mehrheit, so musste ein neuerlicher Kreistag, bei der auch Nicht-Funktionäre sich der Wahl stellen konnten, einberufen werden (Sonder-Kreistag).

Die nunmehrige Regelung sieht vor, dass nach dem ersten erfolglosen Kreistag "das Verbandspräsidium eine Person für dieses Amt auf Kreis- oder Bezirksebene beruft" (§ 17 b, Buchstabe i der Geschäftsordnung). Diese Neuregelung hat vor dem ersten Kreistag, der am vergangenen Wochenende im Kreis Erlangen/Pegnitz abgehalten wurde, für Aufregung gesorgt. So mancher Vereinsdelegierter hält das neue Verfahren für undemokratisch, "weil so möglicherweise unbeliebte Personen oder solche, die sich der Verbandsspitze in früheren Jahren als nicht unbedingt loyal präsentiert haben, ausgeschaltet werden".

Dass dieses Zitat anonym bleibt, liegt daran, dass der um einen Kommentar gebetene Vereinsvertreter seinen Namen nicht genannt haben will. Ganz anders sieht dies der Geschäftsführer des Bayerischen Fußballverbandes, Jürgen Igelsbacher. Seiner Meinung nach, und hier spricht er für das gesamte Präsidium, erhalte die Neuregelung die Handlungsfähigkeit des Kreises. Im Übrigen sei die alte Regelung noch nie zur Anwendung gekommen, ein Sonder-Kreistag aus diesem Grund sei noch nie einberufen worden. Den hätte es auch im Kreis Erlangen/Pegnitz nicht gegeben, denn der dortige Kreisvorsitzende Max Habermann, der nach 20 Jahren eigentlich sein Amt in andere Hände legen wollte, ließ sich mangels Nachfolge-Kandidaten nochmals "breitschlagen" (Habermann) und wurde ohne Gegenkandidaten wieder gewählt.

So wird es auch im Fußballkreis Rhön ausgehen, denn auf Nachfrage erklärten die bisherigen Funktionsträger Michael Ritter (Kreisvorsitzender und Kreisspielleiter) sowie der Kreis-Juniorenspielleiter Rainer Lochmüller wie auch die für den Frauen-Fußball zuständige Ruth Müller, dass sie für eine Wiederwahl zur Verfügung stünden.

Da weit und breit im Kreis Rhön kein Gegenkandidat in Sicht ist, die lange ergebnislose Suche nach einem Kreis-Juniorenleiter im letzten Jahr bewies dies, dürfte die neue Verbandsregelung erst einmal nicht zum Tragen kommen. "Ich kann mir auch nicht vorstellen", so Michael Ritter, "dass sie jemals angewendet wird, denn welche Möglichkeiten hätte das Präsidium eine Person zwangszuverpflichten, wenn dieser schon freiwillig nicht kandidieren will". Dieses Problem sieht auch der Bezirksvorsitzende Jürgen Pfau, "denn wenn einer nicht will, hat es auch keinen Sinn, ihn in diese Position zu drängen". Seiner Mitteilung nach wurde die Satzung nicht deswegen abgeändert, weil missliebige Vereinsvertreter ohne bisherige Funktion an der Übernahme des Amtes eines Kreisvorsitzenden verhindert werden sollen, sondern um kostspielige und zeitraubende Sonder-Kreistage zu verhindern.

"Außerdem", so Pfau weiter, "wird der Verband sicher nicht sein Veto einlegen, wenn ein bislang funktionsloser Kandidat, der für das Amt aufgrund seiner Persönlichkeit geeignet scheint, kandidiert". Pfau und auch Ritter sprechen ein allgemeines Manko an, das heißt: Es scheuen sich immer mehr Vereinsvertreter, Verantwortung im Verband zu übernehmen. Das wird auch deutlich, wenn es um die Nachfolge des Kreis-Ehrenamtsbeauftragten Georg Stöth geht. Dieser gibt sein Amt nach vielen Jahren auf. "Da muss jetzt auch einmal ein Jüngerer ran", sagt Stöth. Wer weiß, wie zeitraubend die Arbeit eines Kreis-Ehrenamtsbeauftragten ist, die wie alle anderen auch ehrenamtlich ist, wird nicht überrascht sein, dass für diese Funktion am Tag der Neuwahl kein Schlangestehen zu erwarten ist.