Aubstadt: Gegner setzt auf Niederlage
Autor: Tobias Schneider
Eltersdorf, Mittwoch, 04. Mai 2016
Ein Spieler des Bayernligisten soll auf die Niederlage seines SC gegen den TSV Aubstadt gesetzt haben. Der Verband hat den Akteur vorläufig gesperrt.
Weil am Freitagabend ein Bayernliga-Spieler des SC Eltersdorf auf eine Niederlage seines Klubs beim TSV Aubstadt gewettet haben soll, ist der namentlich nicht bekannte Akteur vom Sportgericht des Baye-rischen Fußball-Verbands (BFV) auf Antrag des Verbandsanwalts mit sofortiger Wirkung bis zum Erlass eines Urteils vorläufig gesperrt worden.
Laut Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist es nämlich verboten, auf eigene Spiele zu wetten, ob auf Sieg oder Niederlage ist dabei unerheblich. Das grundsätzliche Problem bei Wetten durch direkt Involvierte: Es geht um Gewinnerzielungsabsichten mit Insiderwissen.
Wie der Verband in einer Pressemitteilung schreibt, habe es Hinweise eines privaten Wettanbieters gegeben, wonach der Beschuldigte einen dreistelligen Betrag auf eine Niederlage des SCE gesetzt habe.
Trotzdem steht der Bayernligist jetzt im Kreuzfeuer, zumal auch gegen den Klub ein Sportgerichtsverfahren läuft. Zudem befindet sich der BFV in Kontakt mit der Polizei. SCE-Manager Joachim Uhsemann trafen die Vorwürfe ziemlich unvorbereitet. "Wir haben eine kurze Nachricht über den Vorfall erhalten und müssen auf das Urteil des Sportgerichts warten", erklärte der Funktionär unserem Partnerportal anpfiff.info: "Klar ist, dass ein Spieler nicht auf ein Spiel der eigenen Mannschaft setzen darf, das muss man in der Regionalliga als Spieler unterschreiben, in der Bayernliga allerdings nicht. Aber natürlich ist das ein Fehler des Spielers gewesen, das geht gar nicht. Die Spieler wissen, dass so etwas verboten ist."
Zum Hintergrund: Während sich die Regionalliga-Vereine von ihren Spielern in den Zulassungskriterien bestätigen lassen, nicht auf eigene Spiele zu wetten, auch nicht über Dritte, werden die Bayernligisten in dieser Sache weitgehend allein gelassen - müssen sich aber der erwähnten Rechts- und Verfahrensordnung unterwerfen. Eine merkwürdige Grauzone, mit der viele Bayernliga-Vereine schlicht überfordert sind und ihre Spieler in erster Linie mündlich auf das Wettverbot hinweisen. Protokolliert wird so etwas in der Regel aber nicht.
Kontrolle? Nicht möglich
In der Praxis ist es außerdem unmöglich, die Spieler und deren Verwandte dahingehend zu kontrollieren. Um zu wetten, muss niemand in irgendwelchen Zockerhöhlen abhängen, dort gesehen und dann angeschwärzt werden.
Wetten ist heutzutage problemlos mit einem Smartphone möglich. Die Regionalliga-Vereine sind durch die Unterschrift rechtlich abgesichert, die Bayernliga-Klubs allem Anschein nach nicht. Das berüchtigte Damokles-Schwert baumelt über jedem Bayernliga-Verein, herab gerauscht ist es nun auf den SC Eltersdorf. Der Verband selbst hüllt sich in Schweigen, weitere Auskünfte gibt es nicht. Dabei gäbe es interessante Fragen: Warum werden die Zulassungskriterien der Regionalliga nicht auf die Bayernliga ausgeweitet? Wie kann sich ein Verein schützen, wenn ein Spieler trotz Belehrung auf Partien der eigenen Mannschaft setzt? Welche sport- und strafrechtlichen Konsequenzen drohen Spieler und Verein? Welcher Straftatbestand liegt hier vor? Warum ist gegen den Klub ein Sportgerichtsverfahren anhängig? Antworten hierzu gibt es keine. "Die Klärung des Sachverhalts steht im Mittelpunkt", hieß es auf Nachfrage nur. tsc/bb