Saftige Geldstrafe für kleine Ladendiebstähle
Autor: Gerd Schaar
Bad Kissingen, Freitag, 04. April 2014
Frau war schon öfter einschlägig in Erscheinung getreten.
Bad Kissingen — Zu einer saftigen Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro wurde eine Frau wegen Ladendiebstahls verurteilt. Ihr Pech war, dass sie schon mehrfach einschlägig in Erscheinung getreten war. Der Warenwert hatte allerdings zehn Euro nie überschritten. Diesmal war der Diebstahl eines Rotbarschfilets auf der Überwachungskamera des Supermarktes festgehalten worden.
In einem zweiten Fall hatte der Sicherheitsdienst eine geklaute Wurst in der Tasche der Frau entdeckt. Und später ein unbezahltes Deo. "Das war pure Absicht", forderte die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten und zusätzlich 1000 Euro Geldauflage. Drei Fälle innerhalb von 14 Tagen, das war ihr ein deutliches Zeichen für notorischen Diebstahl.
"Da bleibt mir die Luft weg", empörte sich der Strafverteidiger. Bei Einzelbeträgen von 3,25 oder 2,19 und 1,75 Euro für die Waren könne er keine kriminelle Energie entdecken. "Meine Mandantin ist halt schusselig und manchmal ein wenig depressiv", so der Verteidiger. Außerdem habe sie genügend Bargeld dabei gehabt, um die Waren bezahlen zu können. Deshalb forderte er einen Freispruch.
"Die Beklagte hat in allen drei Fällen bewusst gehandelt", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Das nächste Mal komme sie nicht mehr mit einer Geldstrafe davon. hgs