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Rückblick auf fünf Jahre Arbeit


Autor: Dieter Britz

Bad Kissingen, Montag, 01. Oktober 2018

Der Hauptausschuss des bayerischen Bezirketages tagte in Bad Kissingen. Der Präsident des Bezirketages, Josef Mederer , erläutert die wichtigsten Punkte.
Der Hauptausschuss des bayerischen Bezirketages tagte in Bad Kissingen. Eine Einrichtung des Bezirks Unterfranken ist zum Beispiel das  Schloss Aschach (Foto), aber auch das Thoraxzentrum in Münnerstadt oder das Pflegeheim Schloss Römershag. Foto: Dieter Britz


Aus allen Bezirken des Freistaates kamen die Mitglieder des Hauptausschusses des bayerischen Bezirketages zu ihrer zweitägigen Abschlusssitzung nach Bad Kissingen ins Hotel Frankenland. Es galt, Bilanz über die Arbeit in den letzten fünf Jahren zu ziehen. Im Oktober werden neue Bezirkstage gewählt und damit setzen sich dann auch die Gremien des Bezirketages, der Interessenvertretung der sieben Bezirke, neu zusammen. Im Gespräch mit dieser Zeitung erläuterte der Präsident des Bezirketages, Josef Mederer (CSU) die wichtigsten Punkte der Abschlussbilanz. So ging es um die Umsetzung des neuen psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes, die Einrichtung von Pflegestützpunkten in ganz Bayern und den momentanen Stand bei der Umsetzung des Landespflegegeldes.

Sind die Bezirke als dritte kommunale Ebene neben den Gemeinden und den Kreisen heute überhaupt noch sinnvoll? Dazu betonte Josef Mederer, dass die Bezirke gerade als kommunale Sozialverbände wichtiger denn je seien und ihr Aufgabenspektrum größer werde. Er wies unter anderem auf die von ihnen unterhaltenen Einrichtungen der ambulanten und stationären Hilfe in vielen Bereichen hin. Insbesondere psychiatrische und orthopädische Kliniken, aber zum Beispiel auch das Thoraxzentrum in Münnerstadt, werden als Landkreis-übergreifende Kliniken vom Bezirk getragen. Auch Pflegeheime wie das Heim Schloss Römershag in Bad Brückenau sind Einrichtungen des Bezirks, ebenso das Schloss Aschach in Bad Bocklet mit seinen Museen.

Zum neuen psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze betonte Josef Mederer: "Wir sind sehr froh, dass das Gesetz erlassen wurde." Der erste Entwurf sei verheerend gewesen, unter anderem nach den Interventionen des Bezirketages genüge es nun den Anforderungen. Vor allem sei es dabei um die Erfassung von Daten der Betroffenen gegangen.

Der erste Teil des Gesetzes sei am 1. August in Kraft getreten. Danach müssten in jedem der sieben Bezirke Ansprechstellen für psychisch Kranke eingerichtet werden, die rund um die Uhr besetzt sind. Die Ansprechpartner sollten mit den Anrufern reden und ihnen im Bedarfsfall auch Ärzte oder Kliniken vermitteln. In 60 Prozent aller Fälle, so Erfahrungswerte, helfe schon ein längeres Gespräch dem Anrufer. Jeder dritte Mensch habe einmal im Leben eine seelische Krise und brauche Hilfe. In Oberbayern (Sitz in München) gibt es diese Telefon-Hotline schon, so Mederer. Noch nicht geklärt sei, ob es bayernweit einheitliche Rufnummern gibt.

Der zweite Teil des Gesetzes, der die Unterbringung von psychisch Kranken besser regeln soll, trete am 1. Januar 2019 in Kraft. Der Präsident des Bezirketages betonte auch, dass sich die Bezirke am Aufbau von Pflegestützpunkten durch die Landkreise beteiligen wollen, da diese nun auch für Menschen mit geistigen Behinderungen zuständig seien. Die Pflegestützpunkte bieten eine kostenlose Beratung zu allen Themen rund um die Pflege und stehen allen Bürgern offen, egal ob gesetzlich oder privat versichert.

Die Auszahlung des Landespflegegeldes an Familien mit Kindern, die Grundsicherung (Hartz IV) beziehen, sorgt zurzeit für Auseinandersetzungen zwischen München und Berlin. Das Landespflegegeld solle nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, darüber sei man sich im Hauptausschuss weitgehend einig gewesen, fasste Präsident Josef Mederer die nach seinen Worten kurze Diskussion zu diesem Thema zusammen - "es gab eine deutliche Ansage, dass dieses Geld bei den Bedürftigen bleiben soll." Als sehr erfreulich bezeichnete er es, dass mit dem Sozialministerium eine Rahmenvereinbarung "Budget für Arbeit" abgeschlossen werden konnte. Damit können sich Behinderte seit Jahresbeginn selbst auf dem Arbeitsmarkt eine Stelle suchen. Arbeitgeber bekommen pro Monat maximal 1440 Euro als Ausgleich dafür, dass ihre behinderten Arbeitnehmer weniger leistungsfähig sind als ihre Kolleginnen und Kollegen. "Wir haben eine sehr erfolgreiche Bilanz, wir haben Gewaltiges erreicht, wir haben Positionen gegen die Staatsregierung durchgesetzt", fasste der Präsident des Bezirketages die Arbeit in den letzten fünf Jahren zusammen.

Der bayerische Bezirketag ist die Interessenvertretung der sieben bayerischen Bezirke bzw. Bezirkstage. Neben der Vollversammlung ist der Hauptausschuss, der jetzt im Hotel Frankenland letztmals in dieser Wahlperiode zusammentrat, sein wichtigstes Gremium. Er hat 29 Mitglieder (15 CSU, sieben SPD, fünf Freie Wähler, je eines Grüne und Bayernpartei). Präsident des Bezirketages und seines Hauptausschusses ist Josef Mederer, der auch Präsident des Bezirkstags von Oberbayern ist. Der Bezirketag hat seinen Sitz in München. Drei Mitglieder des Hauptausschusses kommen aus Unterfranken. Es sind dies Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel (CSU), die Kleinrinderfelder Bürgermeisterin Eva-Maria Linsenbreder (SPD) und die Kitzinger Landrätin Tamara Bischof (Freie Wähler). Die Bezirkstage, deren Amtszeit fünf Jahre beträgt, werden am 14. Oktober zusammen mit dem Landtag neu gewählt. In jedem Bezirk sind so viele Bezirksräte zu wählen, wie es Landtagsabgeordnete gibt. www.bay-bezirke.de , www.bay-bezirke.de