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Rotmilan bremst Propeller im Landkreis Bad Kissingen


Autor: Edgar Bartl

Bad Kissingen, Mittwoch, 02. Oktober 2013

Der Regionale Planungsausschuss Main-Rhön passt die Liste der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraftanlagen den aktuellen Vorgaben an. Im Landkreis Bad Kissingen wurde eine ganze Reihe von potenziellen Standorten gestrichen.
Windkraftanlage bei Gauaschach  Foto: Edgar Bartl


Der Landkreis Bad Kissingen ist der - relativ - flächendeckenden Nutzung der Windkraft einen Schritt näher gekommen. Bei seiner Sitzung in Gochsheim (Landkreis Schweinfurt) hat der Regionale Planungsausschuss die Liste von möglichen Standorten einstimmig modifiziert.

Dabei wurde über Ergebnisse des zweiten Anhörungsverfahrens beraten und entschieden. Im Eiltempo wurde eine fünfseitige Liste Position für Position abgearbeitet. Zur Debatte standen 121 mögliche Windkraftstandorte in Main-Rhön. Ihre Gesamtfläche wurde um 2342 Hektar reduziert, 1,75 Prozent der Region. Ursprünglich waren es einmal 9138 Hektar gewesen.

Wie Oberregierungsrat Thomas Schoenwald, der Windkraftfachmann im Landratsamt, sagte, hat der Ausschuss den Wünschen der Kommunen im Landkreis Bad Kissingen weitgehend Rechnung getragen. So seien Flächen im Raum Wartmannsroth zusammengestutzt worden, weil es dort den Rotmilan gibt.

Erfolgreiche Bürgerproteste

Proteste der Bevölkerung in Nüdlingen, Haard und Bad Bocklet sind nicht ungehört verklungen. Wegen der "Umzingelungswirkung" (etwa ein Drittel müssen bei einem Rundumblick "windradfrei" bleiben) wurde "Westlich Haard" gestrichen. Deutlich zurückgenommen wurde ein Standort bei Rannungen, weil Bürger ihn ablehnen.
Außerdem hätten Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung Änderungen veranlasst. Thomas Schoenwald sprach von "Flurbereinigung".

So viele geeignete Gebiete für "Propeller" gibt es im Landkreis gar nicht. Oft stehen Belange des Natur- und Landschaftschutzes den Plänen entgegen. Das hat erst kürzlich der stellvertretende Landrat Lutz von Thüngen (FDP) erfahren müssen. Der Kreistag verhinderte überraschend und mit großer Mehrheit die finanziell lukrative Errichtung von Windrädern im Roßbacher Forst durch Investoren.

Viele Einschränkungen

"Überörtlich raumbedeutsame" Windkraftanlagen sind in der Regel in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zu konzentrieren. Davon hat es im Landkreis Bad Kissingen bislang 31 gegeben. In der Neufassung sind noch drei Vorrang- und 19 Vorbehaltsgebiete vorgesehen. Gestrichen wurden - den Wünschen der Kommunen entsprechend - Areale in den Gemarkungen Wartmannsroth und Fuchsstadt.

"Heide" bei Hammelburg ist Vorranggebiet geblieben. Neu als solche eingestuft wurden "Westlich Burghausen" (Nüdlingen) und "Winkel" (Euerdorf, Oerlenbach, Ramsthal sowie Stadt Bad Kissingen).

Als Vorbehaltsgebiete klassifiziert sind jetzt "Westlich Haard" (Nüdlingen) sowie "Südwestlich Völkersleier", "Kohlberg" und "Mehlberg" (alle Wartmannsroth), "Am Haardhölzlein" (Maßbach), "Leimig" (Rannungen) und "Schwarze Pfütze" (Oerlenbach, Stadt Bad Kissingen). Aus der aktuellen Liste gestrichen wurden "Westlich Maßbach".

Dort sind laut Regionalplan größere Windkraftanlagen zu konzentrieren. Außerhalb sind sie hingegen ausgeschlossen. Es sei denn, sie stehen bereits oder wurden genehmigt. So soll verhindert werden, dass die Windräder Naturhaushalt, Landschaftsbild, die Erholungsfunktion der Landschaft sowie Bau- und Bodendenkmäler "erheblich" beeinträchtigen. Außerdem soll diese vorausschauende Standortplanung unzumutbare Belästigungen der Bevölkerung durch optische oder akustische Einwirkungen verhindern.

Ausbau geht weiter

Trotz dieser Hürden geht der Windkraftausbau im Landkreis Bad Kissingen weiter. In Gauaschach stehen drei große und eine kleine Anlage. Drei sind bei Rannungen im Betrieb. Vier sind im Bereich Burghausen, Reichenbach und Windheim genehmigt, vermutlich werden zwei weitere folgen. Hier sei das Verfahren "fast schon durch", sagte Thomas Schoenwald. Fünf weitere Propeller könnten zudem im Raum Maßbach schon bald errichtet werden. Es bestehe die "konkrete Aussicht, dass weitere hinzukommen".

Vorranggebiete sind Standorte, auf denen die überörtliche bedeutsame Windkraftanlagen, wie der Name schon sagt, Vorrang haben vor anderen raumbedeutsamen Nutzungen. Diese sind dann ausgeschlossen, wenn sie mit der Nutzung der Windkraft nicht in Einklang zu bringen sind. Im überarbeiteten Entwurf sind noch 23 Vorranggebiete mit insgesamt 2417 Hektar Fläche aufgelistet.

Vorbehaltsgebiete Hier haben überörtlich raumbedeutsame Windkraftanlagen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen ein "besonderes Gewicht". So ist es im Kapitel B VII des Regionalplans Main-Rhön definiert. Die jetzt 41 Vorbehaltsgebieten umfassen 4379 Hektar. Das dritte Anhörungsverfahren soll im April 2014 abgeschlossen sein.