Druckartikel: Plan für THW-Umzug nach Bad Kissingen steht

Plan für THW-Umzug nach Bad Kissingen steht


Autor: Ralf Ruppert

Bad Kissingen, Mittwoch, 11. Januar 2017

Der Bauausschuss stimmt der Ansiedlung im Maria-Ward-Weg zu. Der Bund investiert 1,77 Millionen Euro, Baubeginn ist im September, Einzug ein Jahr später.
So ähnlich sieht der Plan für die THW-Unterkunft aus. Die Grafik ist nicht maßstabsgetreu.  Foto: Edgar Bartl Grafik: Micho Haller


Der frühere Ortsbeauftragte des Technischen Hilfswerks (THW) Helmut Rink nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn es um die aktuelle THW-Unterkunft in der Muna bei Rottershausen geht: "Die Liegenschaft ist abgewirtschaftet", sagt er, und: "Das ist ein altes Wehrmachtsgebäude, wir sind da 1981 eingezogen und seitdem ist dort nichts gemacht worden." Deshalb wird seit drei Jahren der Umzug nach Bad Kissingen geplant. Gestern stimmte nun der Bauausschuss dem Bauvorhaben zu.
Weil das Technische Hilfswerk eine Bundesanstalt ist, tritt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Bauherrin auf. Für den Bau hat diese wiederum die Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern mit der Fachaufsicht beauftragt. Für die konkrete Durchführung ist das Staatliche Bauamt Schweinfurt zuständig, das auch die Pläne bei der Stadt einreichte und das so genannte gemeindliche Einvernehmen beantragte.


Konversion fast abgeschlossen

Die reinen Baukosten schätzt das Staatliche Bauamt auf 1,77 Millionen Euro. Die Bauzeit ist laut BIMA von September 2017 bis August 2018 geplant. Die neue THW-Unterkunft wird auf einer 3300 Quadratmeter großen Teilfläche des Grundstücks Flurnummer 1067/17 am Maria-Ward-Weg errichtet. Das Konversionsgrundstück in den ehemaligen US-Daley-Barracks befindet sich sowieso noch in Bundes-Besitz. Das westlich angrenzend Grundstück 1067/18 ist laut BIMA das einzige Grundstück in der ehemaligen US-Wohnsiedlung "Daley-Village", das sich noch in Bundes-Eigentum befindet.
Die THW-Unterkunft wird nach einem so genannten Musterraumbedarfsplan errichtet. "Wir sind von Anfang an in die Planung einbezogen worden", berichtet Rink über die Vorbereitungen. Dabei müsse das THW durchaus auch Abstriche machen: "Uns war die alte Unterkunft lieb und teuer, weil wir dort viel in Eigenleistung gemacht haben und wir bessere Übungsmöglichkeiten hatten", berichtet Rink. Einrichtungen wie den selbst gebauten, sechs Meter großen Übungsturm auf dem größeren Gelände seien in Bad Kissingen nicht möglich.


Hoffnung auf neue Mitglieder

Auf der anderen Seite hofft das THW vor allem auf mehr Mitglieder und mehr Nachwuchs: "Die Helfer gehen zurück, weil wir so weit draußen unseren Sitz haben", berichtet Rink. Insgesamt habe der THW-Ortsverband aktuell rund 110 Mitglieder. Vor allem schmerze die Abschaffung der Wehrpflicht: "Von den Ersatz-Dienstleistenden sind viele dabei geblieben, jetzt müssen wir mehr Werbung machen." Das sei an einem zentralen Standort viel einfacher, unter anderem weil die Eltern der Jugendgruppe während der Übung die Zeit nutzen könnten. Der Standort gegenüber der Bowling-Bahn und nahe des Gewerbegebietes sei dafür gut geeignet. Das THW hatte früher schon einmal seinen Standort in Bad Kissingen: In der Lindesmühle waren Übungsräume untergebracht, die Fahrzeuge standen damals aber zum Teil in Maßbach. 1981 meldete die Stadt dann Eigenbedarf an und die THWler zogen nach Rottershausen um.
Die neue THW-Unterkunft besteht aus einem Ortsverbandsgebäude und einer separaten Fahrzeug-Halle. Insgesamt werden rund 663 Quadratmeter überbaut, hinzu kommt die Versiegelung der Zufahrten und der Bauplätze. Weil laut Gestaltungssatzung eigentlich nur fünf Bauplätze vorgesehen sind, forderte der Bauausschuss einen Grünordnungsplan sowie die Pflanzung von drei weiteren heimischen Großbäumen mit mindestens 18 Zentimetern Umfang. In der bisherigen Planung sind zehn Bäume vorgesehen.


Nutzung muss verträglich sein

Auf Nachfrage von DBK-Stadtrat Florian Keßler stellte das Bauamt klar, dass das restliche Grundstück nicht neu erschlossen werden muss: Die rund 2600 Quadratmeter wolle die BIMA zusammen mit dem Nachbargrundstück verkaufen. Zudem berichtete die Verwaltung, dass für den Rückbau vorhandener Fundamente die Bauherrin zuständig sei. In dem Beschluss wird zudem festgelegt, dass die BIMA die Verträglichkeit der Nutzung mit der benachbarten Wohnbebauung im Mischgebiet nachweisen muss.