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Oerlenbacher Schüler besuchten das Amtsgericht


Autor: Stefan Geiger

Oerlenbach, Donnerstag, 22. November 2012

Das Thema "Rechtsverstöße Jugendlicher und deren Konsequenzen" sollte im Unterricht an der Oerlenbacher Mittelschule nicht nur theoretisch aufgearbeitet werden. Deshalb besuchten die Schüler insgesamt drei Verhandlungen am Bad Kissinger Amtsgericht.
Die Schüler der Mittelschule Oerlenbach haben als Teil des Unterrichts Verhandlungen am Bad Kissinger Amtsgericht besucht.  Foto: Stefan Geiger


Ich glaube nicht, dass der junge Mann dort eingebrochen ist. Er wurde für mich zu Unrecht verurteilt", sagte Isabell, während Marcel ganz anderer Meinung war: "An seiner Stelle hätte ich bei den drückenden Videoaufnahmen gestanden." Hanna sagte: "Warum hat der Angeklagte die Hilfestellungen der Richterin nicht angenommen?" Die Aussagen nach einem Besuch im Amtsgericht zeigten, wie sich die Siebtklässler der Mittelschule mit einem Gerichtsfall auseinandersetzten.

Der Lehrplan in Geschichte, Sozialkunde und Erdkunde enthält in der siebten Klasse den Themenbereich "Jugendliche im Rechtsstaat". Darunter fallen "Merkmale des Rechtsstaats" und "Jugendliche als Rechtsbeteiligte". Während diese Sachgebiete zumeist theoretisch beleuchtet wurden, ließ sich das Thema "Rechtsverstöße Jugendlicher und deren Konsequenzen" praktisch aufbereiten.

Mit Klassenlehrer Werner Vierheilig erlebten die Schüler drei Verhandlungen am Amtsgericht Bad Kissingen.

Zunächst verfolgten sie, wie ein 20-Jähriger wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro zugunsten eines Hilfsprojekts in Afrika verurteilt wurde. Ein neuer Verhandlungstermin wurde im zweiten Fall festgelegt, bei dem die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Falschaussage erhob. Die geladenen Zeugen waren unentschuldigt ferngeblieben und wurden mit einer Geldstrafe von je 200 Euro belegt.

Für reichlich Gesprächsstoff unter den Jugendlichen sorgte die dritte und längste Verhandlung, bei der es um Einbruch mit Sachbeschädigung ging. Der 26-jährige Angeklagte mit einem langen Vorstrafenregister stritt den ihm vorgeworfenen Sachverhalt vehement ab. Auch vorliegendes Beweismaterial - eine Videoaufnahme, auf der er als einer der Täter zu erkennen war - animierte ihn nicht zu einem Geständnis. So verurteilte die Richterin den den Mann, der unter Bewährung stand, wegen der Beweislast und der Aussage des ermittelnden Polizeibeamten zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung.

Die Diskussion der Schüler, auch im Unterricht am folgenden Tag untermauerte die Bedeutung, in den Unterricht neben der Theorie auch die Alltagspraxis einfließen zu lassen.