Tödlicher Unfall mit Radlader
Autor: Redaktion
Schweinfurt, Donnerstag, 05. April 2018
Eine Radfahrerin war bei dem Unfall gestorben, zunächst hatte ein Landwirt sich als Fahrer des Radladers ausgegeben. Doch am Steuer saß ein Jugendlicher.
Ein 15-Jähriger ohne Führerschein überfährt in Maibach (Lkr. Schweinfurt) im Juni letzten Jahres mit dem Radlader eine Radfahrerin. Sie stirbt noch am Unfallort. Ein 47-jähriger Landwirt hatte den Minderjährigen zu der Fahrt angestiftet, sich als Unglücksfahrer ausgegeben, den Jugendlichen zur Unfallflucht verleitet. Beide wurden jetzt wegen fahrlässiger Tötung verurteilt - doch ins Gefängnis muss keiner von ihnen.
Der Landwirt wird vom Jugendschöffengericht Schweinfurt zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und muss 2000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Der heute 16-Jährige muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.
Nichts macht Tote wieder lebendig
Ist das die angemessene Ahndung für den Tod eines Menschen, auch wenn er nicht beabsichtigt war, sondern letztlich ein Unfall? "Bei fahrlässiger Tötung kommt das Strafrecht an seine Grenzen", sagt der Vorsitzende Richter, "nichts macht den Menschen wieder lebendig." Jeder könne im Verkehr jederzeit Verursacher wie Opfer eines Unfalls werden.Im Fall der tödlich verletzten 76-jährigen Radfahrerin kamen allerdings mehrere gravierende Fehler zusammen. Um drei Fahrzeuge nach Arbeiten am Silo auf dem nahen Acker auf einen Rutsch zurück zum nur einen Kilometer entfernten Hof zu fahren, ließ der Landwirt seinen 15-jährigen Sohn einen Traktor und dessen gleichaltrigen Freund einen Radlader mit Anhänger chauffieren - obwohl beide keinen Führerschein hatten und der Freund des Sohnes noch nie einen Radlader gefahren hatte.
Der Landwirt selbst steuerte einen Bagger. Kurz vor dem Ziel kam es zu dem Unfall. Der 80-jährige Lebensgefährte des Opfers konnte in einer Kurve noch von seinem E-Bike in eine Wiese springen. Seine Partnerin hatte keine Chance, wurde von dem Radladergespann erfasst und tödlich verletzt. Am Fahrzeug war, so der Kfz-Sachverständige, die Bremse ohne Beläge und am Anhänger, der gar laut Betriebsanleitung nicht angehängt werden durfte, die Auflaufbremse außer Kraft gesetzt. Den Unfall verhindert hätte dem Fachmann zufolge allein, wenn der Jugendliche nach rechts ausgewichen wäre. Er sei aber auf die Radfahrerin zugefahren. Der 16-Jährige sagte, er sei in diesem Moment schlicht starr vor Schreck gewesen. Nach dem Unfall sei er vom Radlader gesprungen, habe geschrien und geheult.
Was dann folgte, hat der sachbearbeitende Polizist noch nicht erlebt. Der Landwirt gab sich wahrheitswidrig als Unglücksfahrer aus, auch nachdem der 80-jährige Radfahrer einen Jugendlichen als Fahrer angegeben hatte. Bei den Ermittlungen sei man im Dorf "auf eine Mauer des Schweigens gestoßen". Erst die Handyauswertung habe ergeben: Nicht der zunächst verdächtigte Sohn des Landwirts war der Unglücksfahrer, sondern sein bester Freund.
Der 16-Jährige ist mit 80 Sozialstunden einverstanden, ebenso der 48-jährige Landwirt mit seiner Bewährungsstrafe. Beide waren vor Gericht umfassend geständig und haben keine Vorstrafen. Stefan Sauer