Streit ließ sich auch vor Gericht nicht klären
Autor: Redaktion
Gemünden, Montag, 20. August 2018
Ursache war die Frage, wie Hausflur und Treppenhaus zu lüften sind.
Es war ein klassischer Nachbarschaftsstreit und ein Konflikt, der sich wohl über Monate hinweg aufgestaut hatte. Mitte März dieses Jahres soll es dann zur handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen sein. Von Fäusten und gar vom Zuschlagen mit einem Bierkrug war vor dem Amtsgericht Gemünden die Rede.
Aussage gegen Aussage
Allerdings stellte Richterin Kristina Heiduck das Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung am Ende mit Zustimmung des Staatsanwaltes ein. Letztlich stand Aussage gegen Aussage, und der vermeintliche Geschädigte war als Zeuge nicht hinreichend glaubwürdig.
Angeklagt war ein 33-jähriger Schreiner aus dem Sinngrund. Dieser sollte Mitte März bei einem Streit mit einem Bierkrug aus Keramik nach seinem Nachbarn geschlagen, aber nur die Türe getroffen haben, die der Kontrahent, ein Mann Ende 50, geistesgegenwärtig ein Stück zugezogen haben soll. Danach soll der Angeschuldigte mit einem Regenschirm nach dem Mann durch den Türspalt gestochen haben.
"Zu 70 Prozent gelogen"
;"Das ist zu 70 Prozent gelogen", gab der Angeschuldigte an. Bei dem Streit sei es um das "Lüften" des Hausflurs und Treppenhauses gegangen. Während der Vermieter und der Geschädigte darauf großen Wert legten, gefiel das dem jungen Mann gar nicht, weil er keine richtige Wohnungstüre hatte. Der Schreiner sprach von einer Zimmertüre, der Zeuge gar nur von einem Vorhang.