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Rhöner "Druide" steht vor Gericht


Autor: Redaktion

Bischofsheim an der Rhön, Donnerstag, 03. Februar 2022

Der als "Rhön-Miraculix" bekannte Rentner lebte einst in Bischofsheim. Jetzt muss er sich wegen Verstößen gegen das Waffenrecht und Volksverhetzung verantworten. Am 4.Februar soll das Urteil fallen.
Der Angeklagte und selbst ernannte "Druide" Karl B. (links) muss sich vor dem Landgericht Mannheim unter anderem wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Drei seiner Anhänger sind wegen Verstößen gegen das Waffenrecht zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.


Einst führte er als selbsternannter "Druide Burgos von Buchonia" Touristen durch die Rhön, jetzt muss sich der 71-jährige Karl B. wegen Verstößen gegen das Waffenrecht und Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Das Urteil vor dem Landgericht Mannheim soll heute fallen. Drei seiner Anhänger wurden bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt: Die vier Männer hatten als Anhänger der "Reichsbürger"-Bewegung zwischen 2015 und 2017 in Sachsen-Anhalt illegal Eigenbau-Waffen und Munition gehortet - darunter Schießkugelschreiber, zu Schussapparaten umgewandelte Wühlmausfallen und selbstgebaute Gewehre.

Doch von vorne: Staatsschutz-Beamte kennen den "Druiden" mit dem Rauschebart schon, als er um 2015 im Internet gegen Juden, Muslime und Christen hetzt. Doch so richtig auf die Spur seiner kriminellen Machenschaften kommen Strafverfolger erst, als ihnen ein Soldat einen Tipp gibt. Dieser hatte nach Ermittler-Angaben Kontakt zu "Burgos von Buchonia" gesucht, um seine Krebserkrankung heilen zu lassen. Doch dann verstört ihn ein kriminelles Angebot: Karl B. will ihm einen Schießkugelschreiber verkaufen.

"Rhön-Miraculix" und "Nazi-Gandalf"

Dabei galt der "Druide" zunächst als harmloser Exzentriker. Einige Jahre lang lebt er in Bischofsheim (Landkreis Rhön-Grabfeld), lädt als eine Art "Rhön-Miraculix" zu esoterischen Ritualen, Bogenschießen und Besuchen in seinem Schwitzzelt ein.

Dann zieht er in die Kurpfalz, will dort Steinkreise anlegen. Das Vorhaben scheitert, weil er Unterstützer mit rechtsextremen Beiträgen bei Facebook vergrault. Dafür knüpft er Kontakte in NPD-Kreise. Und er beginnt, Eigenbau-Waffen wie den Schießkugelschreiber zu horten. Denn er rechnet mit einer Invasion von Amerikanern, Russen oder gar Außerirdischen. Wenn die anrücken, so deuten die Ermittler abgehörte Telefonate, will sich der Mann mit dem Spott-Spitznamen "Nazi-Gandalf" in einem einstigen Schweinestall verbarrikadieren.

Dessen dicke Sandsteinmauern stehen in Sachsen-Anhalt, wo sich der frühere Staubsauger-, Tabakwaren- und Versicherungsvertreter mittlerweile einen Wohnwagen-Verschlag auf einem Campingplatz eingerichtet hat. Die Gegend, meint er, ist so abgelegen, dass sie vom drohenden Einmarsch verschont bliebe. Außerdem hat er dort eine neue Lebensgefährtin gefunden.

Mutmaßlich Terroristen-Anführer?

Im Januar 2017 sprengt ein Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei um 5.30 Uhr ein Fenster auf und holt Karl B. aus dem Bett. Denn der Generalbundesanwalt führt den Rentner mittlerweile als mutmaßlichen Terroristen-Anführer, der in den vergangenen Monaten durch Deutschland gereist ist und Mitstreiter um sich geschart hat. Allerdings: Juristisch verwertbare Terror-Pläne haben die Ermittlungen nach der Festnahme des "Druiden" nicht aufgedeckt. Und der Zustrom bei seinen vom Verfassungsschutz belauschten "Vereinigungstreffen" war überschaubar geblieben.

Waffen, Munition und Sprengstoff

Dafür wurden bei der Razzia beim "Druiden" und seinen Anhängern Waffen, Munition und Sprengstoff gefunden. In Mannheim muss sich der 71-Jährige deshalb wegen Vergehen gegen das Waffenrecht verantworten - und wegen rassistischer und antisemitischer Positionen. Denn Karl B. soll auf einer bei Neonazis beliebten Internetplattform den Holocaust geleugnet und gegen Geflüchtete gehetzt haben. Nach früheren Angaben soll er zudem im Internet den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (2019) begrüßt haben.

Der Angeklagte hat am vergangenen Prozesstag bereits Verstöße gegen das Waffenrecht eingestanden und ließ durch seinen Rechtsanwalt wissen, dass er sich von seinen strafbaren Tiraden im Internet distanziere.

Im Gegenzug darf der Ex-Bischofsheimer darauf hoffen, dass er heute zu höchstens zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wird. Für die Volksverhetzung kommt danach eine Geldstrafe von 210 bis 300 Tagessätzen für den Rentner in Betracht. Christoph Hämmelmann mit Informationen der dpa