Regierung dagegen: Warum sich Netto in Bad Kissingen dennoch vergrößern darf
Autor: Redaktion
Bad Kissingen, Donnerstag, 22. Sept. 2022
Die Erweiterung der Netto-Filiale wurde vonseiten der Landesplanung beanstandet. Im Bauausschuss begrüßte man das Vorhaben jedoch einstimmig. Worum es dabei geht.
Der Lebensmitteldiscounter Netto (Sitz Maxhütte-Haidhof) will seine Filiale in der Rudolf-Diesel-Straße in Bad Kissingen vergrößern, und zwar von derzeit 783 Quadratmeter auf 1000 Quadratmeter. Laut bayerischer Baunutzungsverordnung (BauNVO) handelt es sich ab einer Größe von 800 Quadratmetern aber um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb, der nur in Kern- oder Sondergebieten erlaubt ist - und das trifft fürs Gewerbegebiet Süd nicht zu.
Die Stadt Bad Kissingen hatte großflächige Einzelhandelsbetriebe auch einst im Bebauungsplan für dieses Gewerbegebiet ausgeschlossen. Dahinter steht die Sorge, dass solche Märkte durch ihr großes Warenangebot Kaufkraft aus der Stadt abziehen könnten.
Bestandsschutz im Bebauungsplan verankert
In der Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch stand man der möglichen Erweiterung des Marktes dennoch positiv gegenüber, auch weil es sich um keine Neuansiedlung, sondern um einen bestehenden Betrieb handelt - und solche Betriebe laut städtischem Bebauungsplan Bestandsschutz haben, sagte Christine Schwind, die Leiterin des städtischen Bauamts.
Mehrfach sei das Unternehmen auf die Stadt zugekommen, um über die Vergrößerung der Verkaufsfläche um etwa 25 Prozent zu sprechen, so Schwind weiter. Vonseiten der Firmenzentrale befürchte man, dass der Bad Kissinger Markt in der bestehenden Größe den Wettbewerb mit dem benachbarten, bereits sanierten Aldi-Markt möglicherweise nicht bestehen könne.
Umverteilungseffekt zu Märkten in der Stadt hinterfragen
Die Stadt hatte von dem Marken-Discounter zunächst ein Verträglichkeitsgutachten angefordert, sagte die Bauamtsleiterin. Darin kommt man unter anderem zu dem Ergebnis, dass die Vergrößerung des Markts in der Rudolf-Diesel-Straße nur einen geringen Umverteilungseffekt in Bezug auf Märkte im Stadtgebiet habe, nämlich 1,4 Prozent.
Der kritische Schwellenwert in Bezug auf das Sortiment Nahrungs- und Genussmittel liegt jedoch erst bei zehn Prozent, erläuterte Schwind. Die größte prozentuale Umverteilung sei hingegen im Gewerbegebiet Süd selbst zu erwarten. Hier ist in dem Gutachten des Discounters von 3,9 Prozent die Rede.
Die Ziele des bestehenden städtischen Einzelhandelskonzepts würden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, so Schwind weiter.