Papageienshow ringt um Bleibe
Autor: Redaktion
Thulba, Freitag, 16. August 2019
Andreas Hermanns bangt mit seinen Papageien um seine Existenz. Die Untere Naturschutzbehörde will das Grundstück kaufen, auf dem er seine Vögel hält.
Die bunten Gefieder und das fröhliche Pfeifen der Papageien in Thulba können nicht darüber hinwegtäuschen: Ihr Eigentümer hat Sorgen. Auf der Suche nach einem Platz für die Vögel ist er in die Mühlen der Bürokratie geraten. Er hat Fehler gemacht, räumt er ein, doch die Wucht, mit der das jetzt auf sein Leben zurückfällt, hält er nicht für angemessen.
Mit seiner Papageien-Show unterzukommen, ist nicht einfach. Das weiß der gebürtige Hammelburger Andreas Hermanns seit seiner Rückkehr 2017 aus Lanzarote, wo er mit seinem gefiederten Team Touristen unterhielt. Zunächst kam er auf dem Campingplatz in Thulba unter. Doch das war nichts auf Dauer.
Ein Nachbar empfahl ihm jenes rund 2000 Quadratmeter große Grundstück nahe der Thulba, das jetzt zum Streitfall wird. Darauf stand in Nähe zum Ortsrand, ziemlich zugewachsen und damit versteckt, ein kleiner Schafstall, der wohl aus den 1960er Jahren stammte. Er war, von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, von einem Vorbesitzer für Freizeitzwecke zu einem Zimmer samt Terrasse und Pergola umgebaut worden. Voller Elan pachtete Hermanns die Idylle und fing an aufzuräumen. "Rund fünf Tonnen Bauschutt habe ich weggebracht."
Um seinen Papageien eine winterfeste Unterkunft zu bieten, ließ er die Außenwände der bisherigen Holzkonstruktion durch Mauersteine ersetzen und setzte neue Fenster ein. Außerdem ummauerte er die bisherige Pergola. So weit war die 40 Quadratmeter-Räumlichkeit bis zum Fallen der Blätter im Herbst gar nicht aufgefallen. Unter dem Eindruck des bisherigen Gebäudebestandes auf dem Gelände hatte er keine Baugenehmigung beantragt. Im Dezember 2018 erstattete jemand aus dem Dorf Anzeige. Daraufhin verfügte das Landratsamt einen Baustopp.
Projekt ruht
Seitdem ruht das Projekt von Hermanns weitgehend, obwohl er bereits Putz und Farbe gekauft hat, um die Fassade in das Grün der umliegenden Vegetation einzupassen. Der Optimismus war aber noch nicht ganz gewichen. Im März 2019 erwarb er das Grundstück in der Zuversicht, dessen ökologischen Wert zu steigern und auch die Behörden davon zu überzeugen. Ihm schwebt eine Bienenweide vor, mehrere Insektenhotels und Nistkästen. "Das Ganze soll ein Begegnungsgarten werden", schwärmt Hermanns von der Idylle. Er will Sitzgelegenheiten anbieten, dass sich Eltern mit ihren Kindern vor der Papageien-Voliere amüsieren können.
Allerdings spielen da die Gemeinde und das Landratsamt nicht mit. Das Grundstück liegt in der engeren Schutzzone des nahen Trinkwasserbrunnens, im Landschaftsschutzgebiet und im Hochwassergebiet der Thulba. "Das sind gleich drei Gründe, warum die Hütte dort nicht stehen darf", sagt Jurist Thomas Schoenwald vom Landratsamt. Außerdem liege die Hütte im Außenbereich, wo nur für landwirtschaftlich privilegierte Zwecke gebaut werden dürfe.
Eine Baugenehmigung auch für die Vorgängerbauwerke gebe es nicht, sagt Schoenwald. Deswegen hatte das Landratsamt zunächst noch an den Vorbesitzer des Grundstücks eine formlose Beseitigungsanordnung geschickt. "Das war dem Eigentümer bekannt, als er das Grundstück kaufte", ergänzt Schoenwald. Inzwischen geht das Landratsamt zweigleisig vor. Es macht ein Vorkaufsrecht geltend. Weil sich baurechtliche Auseinandersetzungen oft jahrelang hinziehen und Zwangsgeldandrohungen dabei häufig ins Leere laufen, habe man sich ein zweites Standbein geschaffen, um die Interessen durchzusetzen, sagt Thomas Schoenwald. Gegen diese Wahrnehmung des Vorkaufsrechts klagt nun Hermanns vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. "Die Hütte hat doch jahrelang niemanden interessiert", wundert er sich über die plötzliche Aufmerksamkeit. Hochwasser habe man im Bereich noch nie gesehen, und außerdem hantiere er nicht mit wassergefährdenden Stoffen.